Ein bisschen weniger Lohndumping

Union und Rot-Grün einigen sich auf ein Gesetz gegen illegale Beschäftigung. Doch das Tariftreuegesetz scheitert

Berlin taz ■ Eine beliebte Ausrede hat künftig keine Chance mehr: Generalunternehmer können nicht länger die Verantwortung auf ihre Subunternehmer abschieben, wenn auffliegt, dass Schwarzarbeiter beschäftigt wurden. Bundesrat und Bundestag einigten sich am Donnerstagabend im Vermittlungsausschuss auf ein Gesetz gegen illegale Beschäftigung. Nun haften auch Generalunternehmer für die ordnungsgemäße Abrechnung – bei Aufträgen mit einem Volumen ab 500.000 Euro. Allerdings gilt dies nur gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern, nicht jedoch bei allen weiteren Gliedern in der Subunternehmerkette, wie es ursprünglich im rot-grünen Entwurf vorgesehen war. Trotz des Kompromisses begrüßte Arbeitsminister Walter Riester (SPD) das Gesetz. 10.000 reguläre Arbeitsplätze habe die illegale Beschäftigung allein im letzten Jahr gekostet, den Sozialversicherungen seien 111 Millionen Euro entgangen.

Gescheitert ist Rot-Grün im Vermittlungsausschuss dagegen mit dem Tariftreuegesetz. Es sollte Bund, Länder und Kommunen verpflichten, beim Bau und im Nahverkehr nur Firmen zu beauftragen, die den am Einsatzort geltenden Tariflohn zahlen. Dies hätte etwa fünf Prozent Mehrkosten bedeutet.

Die IG Bau wirft CDU und CSU „Wahlkampftaktik“ vor. Denn die unionsregierten Bundesländer Bayern und Saarland hätten bereits Gesetze gegen Lohndumping. „Die Union verfolgt im Bund nicht, was sie im eigenen Land vertritt“, ärgerte sich IG-Bau-Sprecher Michael Knoche gegenüber der taz. Die Ländergesetze passen auch nicht so recht zur offiziellen Argumentation der Union, sie wolle mit ihrer Blockade die ostdeutschen Baufirmen schützen, die sonst ihren Wettbewerbsvorteil der niedrigen Löhne verloren hätten.

Einig waren sich die Parteien jedoch, dass es künftig ein „Korruptionsregister“ geben soll. Es wird jene Unternehmen führen, die Schmiergelder zahlen, an Kartellabsprachen teilnehmen oder Schwarzarbeiter beschäftigen. So sollen sich öffentliche Auftraggeber vor der Auftragsvergabe über schwarze Schafe informieren können. ANETT KELLER