Rückkehr nach Tadschikistan

TASCHKENT taz ■ Die tadschikische Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den Journalisten und Herausgeber der Exilzeitung Tscharogi Ruz Dododjon Atovulloevalle abgewiesen. „Atovulloev kann unbehelligt in die Heimat zurückkehren“, erklärte Staatsanwalt Bachidin Bosorow am Donnerstag in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe.

Atovulloev erhielt aufgrund der Verfolgung in seinem Heimatland in Deutschland Asyl und lebt seither in Hamburg. „Wenn die tadschikische Regierung meine Sicherheit garantiert und ich meine Zeitung in Tadschikistan herausgeben kann, werde ich zurückkehren“, erklärte Atovulloev. Die Rückkehr des Journalisten nach Tadschikistan wäre eine Nagelprobe für die demokratischen Bekenntnisse der dortigen Regierung, erklärte ein Diplomat in Duschanbe und warnte, dass ein Autounfall in „diesen Breitengraden“ schnell passiert sei. Vor einem Jahr verhafteten russische Behörden den tadschikischen Journalisten in Moskau und bereiteten dessen Auslieferung nach Tadschikistan vor. Die tadschikische Staatsanwaltschaft hatte dem Journalisten die Beleidigung des tadschikischen Präsidenten und das Schüren regionaler Konflikte vorgeworfen. Eine Auslieferung hätte nach der Auffassung der Reporter ohne Grenzen dessen Tod bedeutet. Erst nach internationalen Protesten ließ Russland den Tadschiken nach Deutschland ausreisen. In Tadschikistan sind seit 1991 53 Journalisten gewaltsam zu Tode gekommen.

MARCUS BENSMANN