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Der Staatsvertrag

Der nun gekippte Luftverkehrs-Staatsvertrag war am 18. Oktober 2001 von Deutschland und der Schweiz unterzeichnet worden und sah pro Jahr bis zu 100.000 Anflüge über deutschem Gebiet auf den Flughafen Zürich-Kloten vor. Zusätzlich sollte werktäglich zwischen 22 und 6 Uhr und am Wochenende zwischen 20 und 9 Uhr ein Nachtflugverbot gelten. Derzeit gibt es in Zürich-Kloten rund 310.000 Flugbewegungen pro Jahr. Der Vertrag sah eine Übergangsfrist bis 2005 vor.

Den bisherigen Vertrag von 1984 hatte Deutschland zum 31. Mai 2001 gekündigt. Daher kann das deutsche Verkehrsministerium kurzfristig eine einseitige Verordnung in Kraft setzen. Zurzeit gelten bereits vorgezogene Regelungen des Staatsvertrages: die Nachtflugsperre und höchstens 154.000 Flüge über Deutschland. PHM