Adoption & Pflegschaft

Auch wenn zurzeit im In- und Ausland Möglichkeiten geprüft werden, Schwulen und Lesben die Adoption von Kindern zu erleichtern, haben Homosexuelle nach geltendem Partnerschaftsrecht weder ein gemeinsames Sorgerecht noch die Möglichkeit, eine Adoption gemeinsam zu beantragen. Sie können Kinder nur als Einzelpersonen adoptieren, selbst wenn sie später mit dem Partner gemeinsam für das Kind sorgen wollen. Daran ändert auch die Eingetragene Lebenspartnerschaft nichts.

In einigen Ländern ist man hier weiter, beispielsweise in Dänemark und Norwegen. Dänische homosexuelle Paare haben seit dem 1. Januar 2000 die Möglichkeit, das Kind des Lebenspartners zu adoptieren, norwegische seit Beginn dieses Jahres. Auch in Island und in den Niederlanden ist die Stiefkindadoption möglich.

Schweden hat kürzlich als erstes Land der Welt beschlossen, gleichgeschlechtliche Paare mit verheirateten heterosexuellen Paaren rechtlich gleichzustellen. Gemeinsame Adoptionsanträge, Auslands- und Stiefkindadoptionen werden vom 1. August an möglich sein.

Bis zu einer möglichen Neuregelung – Insider halten sie im Falle einer Wiederwahl der rot-grünen Regierung in drei bis fünf Jahren durchaus für möglich – bleibt nur die Einzeladoption. Auf ein in Deutschland zur Adoption freigegebenes Kind kommen allerdings zehn adoptionswillige Ehepaare. Für die ohnehin nur wenigen Kleinkinder suchen die Adoptionsstellen der Jugendämter im Zweifelsfall heterosexuelle Ehepaare statt homosexuelle Einzelpersonen aus.

Eine Ausweichmöglichkeit ist die Adoption ausländischer Kinder. Auch diese ist bisher eine Ausnahme, denn auch dann ist ein Sozialbericht über die Eignung einer Person ausschlaggebend. Einige der dafür zuständigen Adoptionsvermittlungsstellen sind Lesben und Schwulen gegenüber aber recht aufgeschlossen. Allerdings müssen sich adoptionswillige Lesben und Schwule mit der Frage auseinander setzen, wie viel „Anderssein“ und mögliche Diskriminierung sie sich und ihren Kindern zumuten wollen.

Der wohl bekannteste Fall ist der des Sängers Patrick Lindner, der das damals acht Monate alte Heimkind Daniel aus St. Petersburg adoptiert hatte. Bis heute muss sich Lindner gegen Vorwürfe erwehren, ein „Promi-Bonus“ habe ihm geholfen, das Kind kaufen und adoptieren zu können. Lindner betont, dass es sich um eine reguläre Adoption gehandelt habe.

Lesben und Schwule haben als Einzelpersonen oder aber als Paar immerhin die Möglichkeit, Pflegschaften zu übernehmen. Im Berliner Stadtteil Schöneberg sind beispielsweise von neunzig Pflegschaftsstellen sieben an homosexuelle Paare vergeben worden.

Hier gibt es weniger rechtliche als vor allem soziale Barrieren. Vor den Jugendämtern müssen offen lesbische und schwule Paare zunächst eine Menge Überzeugungsarbeit leisten. Sie müssen sich dann einer Eignungsprüfung unterziehen. Zudem haben leibliche Eltern ein Mitsprecherecht bei der Vergabe der Pflegschaft.

Besser stehen die Chancen, wenn es um dringende oder schwierige Fälle sowie um ältere Kinder geht. Hier haben Lesben und Schwule schon mehrfach Engagement und Kompetenz bewiesen. FABIAN KRESS