Anti-Terror-Pakete mit §129b komplett

BERLIN ap/dpa ■ Die Anti-Terror-Gesetze der Bundesregierung als Konsequenz aus den Anschlägen vom 11. September sind komplett. Der Bundestag verabschiedete gestern als Ergänzung des Strafgesetzbuchs den Paragrafen 129b, der eine strafrechtliche Verfolgung von Unterstützern und Mitgliedern ausländischer Terrororganisationen ermöglicht. Neben SPD und Grünen votierte auch die FDP für das Gesetz. Mit dem neuen Paragrafen erfolgt nun die Ausweitung auf ausländische Gruppierungen. Die letzte Entscheidung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wird allerdings beim Bundesjustizministerium liegen. Damit will die Koalition verhindern, dass Befreiungsorganisationen – wie früher Nelson Mandelas ANC in Südafrika – ins Visier der Fahnder geraten. Ausgenommen von diesem Vorbehalt sind Terrororganisationen, die in EU-Staaten agieren.