Stammzellen: Import möglich

BERLIN epd ■ Embryonale Stammzellen dürfen künftig unter strengen Auflagen nach Deutschland eingeführt werden. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag am Donnerstag nach kontroverser Debatte ein fraktionsübergreifend erarbeitetes Gesetz, dass die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland verbietet. Zugleich wird aber ein kontrollierter Import bestimmter Stammzellen gestattet. Alle Redner thematisierten die schwierige Abwägung zwischen der Menschenwürde des Embryos und Forschungsfreiheit. Es wurde betont, „dass für die deutsche Forschung kein Embryo sein Leben zu lassen hat“. Das Gesetz sieht vor, dass nur bereits existierende, präparierte Zellen, die Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurde, für die Forschung verwendet werden dürfen.

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