Nur ein teurer Verwaltungsakt

Raumordnungsverfahren für den Ausbau des Rhein-Main-Flughafens nicht ausgesetzt: Anträge abgeschmettert

SOSSENHEIM taz ■ Auch am Montag bissen die Anwälte der Umwelt und der Kommunen rund um den Frankfurter Flughafen bei Versammlungsleiter Christian Bickel auf Granit. Ganztägig schmetterte der Vertreter des Regierungspräsidenten im Erörterungsverfahren zum umstrittenen Ausbau im Frankfurt-Sossenheimer Volkshaus alle Anträge für eine Aussetzung des Genehmigungsverfahrens ab. Ohne inhaltliche Begründung.

Die Advokaten um Rechtsanwalt Rainer Geulen hatten argumentiert, dass noch verschiedene Verfahren zu den Genehmigungsvoraussetzungen vor dem hessischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Kassel anhängig seien. Bickel beschied jedoch, im Raumordnungsverfahren, das „nur ein Verwaltungsakt“ sei, müssten diese nicht berücksichtigt werden. Und wenn das OVG die Voraussetzungen für die Einleitung des Raumordungsverfahrens demnächst tatsächlich für nichtig erklären sollte? Dann müsse der „ganze Akt“ eben wiederholt werden, so Bickel.

Rund 10.000 Euro kostet der „Verwaltungsakt“ den Steuerzahler täglich, in dem es gestern um Immissionsschutz ging. Ganz zu schweigen von den Honoraren für Rechtsanwälte und Experten. Terminiert ist zunächst auf zwei Wochen.

Die ausbauwillige hessische Landesregierung und die Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG als Antragstellerin würden schon bald ihr „rechtsstaatliches Desaster“ erleben, prophezeiten die Anwälte. Denn sowohl der Regionalplan Südhessen als auch der Landesentwicklungsplan seien ohne die Beteiligung der Kommunen und Gebietskörperschaften erstellt worden und damit „illegal“. Und Geulen, der im Verfahren die Stadt Offenbach vertritt, sattelte noch drauf: Der Rhein-Main-Flughafen sei der einzige in Deutschland, der über keinen Planfeststellungsbeschluss verfüge. Dennoch werde dort „unablässig gebaut und die Kapazität erhöht“. Der Rechtsanwalt der Stadt Kelsterbach, Heribert Fislake, sprach gar von einem „Schwarzbau“.

Der Vertreter der Fraport stand im Volkshaus mit kurzem Hemd da. Den von den Anwälten geforderten Nachweis dafür, dass der Betrieb wie behauptet „korrekt genehmigt“ worden sei, blieb er schuldig. „Ein höchst peinlicher Auftritt von Fraport“, konstatierte danach der grüne Landtagsabgeordnete Frank Kaufmann, der gleichfalls den Abbruch des Raumordungsverfahrens forderte.

Bickel will das Verfahren im Auftrag des Regierungspräsidenten von der FDP unbeeindruckt durchziehen, auch wenn es gestern vor dem Volkshaus wieder friedliche Proteste gegen alle Ausbaupläne für den Flughafen gab. Hinein dürfen die Demonstranten nicht, denn im Raumordnungsverfahren sind nur die Kommunen und Verbände direkt involviert. Die rund 40.000 Einwendungen aus der Bevölkerung werden schriftlich beschieden und spielen erst im Planfeststellungsverfahren eine Rolle.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT