Hamburger Neonazi Worch in Sachsen wegen Waffen-SS-Parole angeklagt

Die Parole verherrlicht Nazi-Verbrecher. Trotzdem ist es bislang straffrei geblieben, sie zu rufen. Auch die Hamburger Strafverfolgungsbehörden sahen bisher keine Veranlassung, gegen den Ruf „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ ein Zeichen zu setzen. Nun hat ausgerechnet Sachsens CDU-Justizminister Manfred Kolbe ein Machtwort gesprochen und der Leipziger Staatsanwaltschaft – nachdem Oberstaatsanwalt Jörg Schwalm bislang 280 entsprechende Anzeigen abgebügelt hatte – die Order zum Einschreiten gegeben. Der Hamburger Neonaziführer Christian Worch ist jetzt in Leipzig wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ angeklagt.

Der Tatvorwurf: Als Versammlungsleiter eines Aufmarsches hatte es Worch am 1. September vorigen Jahres geduldet, dass der braune Mob die Parole laut grölte, als er durch die sächsische Hauptstadt zog. „Es ist eine umstrittene Rechtsfrage“, räumt der Sprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft, Norbert Röger, ein: „Selbst die Generalstaatsanwälte sind da unterschiedlicher Meinung.“ Es setze sich aber immer mehr die Rechtsauffassung durch, dem rechten Spuk Einhalt gebieten zu müssen. „Das muss jetzt endlich gerichtlich geklärt werden.“

Klärung tut offenbar not: So ist beispielsweise ein Verfahren, das im Zusammenhang mit der Parole gegen den damaligen Hamburger Polizeipräsidenten Justus Woydt lief, eingestellt worden. Der Vorwurf lautete auf Strafvereitelung im Amt: Die Polizei hatte in Anwesenheit Woydts beim Aufmarsch von militanten Neonazis in Bergedorf 1999 das Skandieren der Parole im Zusammenspiel mit dem Tragen des Reichskriegsbanners mit Eisernem Kreuz geduldet. Spitzfindige aber bis dato gängige Begründung für die Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwalt Bernd Maruschat: Die Parole ähnele zwar sehr der SS-Losung „Unsere Ehre heißt Treue“, eine Übereinstimmung gebe es aber nur in dem Wort „Ehre“. Auch handele es sich bei der Wortwahl sicher um eine „pathetische Verherrlichung“ der SS. Da die Losung während des Hitlerfaschismus aber nicht in „instrumentalisierter Form“ verwendet wurde, mangele es an „Eigensymbolik“, die ein „Kennzeichnungs-charakter“ voraussetze.

Hamburgs Staatsanwaltschaftssprecher Rüdiger Bagger sieht dem Verfahren in Leipzig mit Spannung entgegen. „Wir haben die Rechtslage mehrfach geprüft und waren immer zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht rechtwidrig ist“ sagt Bagger. Dennoch sei es nicht verkehrt zu sagen: „Ich zieh das mal durch und klage mal an.“

Bagger verweist allerdings auf negative Hamburger Erfahrungen. So habe seine Behörde den Hamburger Neonazianwalt Jürgen Rieger wegen „Volksverhetzung“ angeklagt, weil Rieger in einem Prozess in Anträgen und Plädoyers den Holocaust geleugnet hatte. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2000 trotz zweitinstanzlicher Verurteilung das Urteil aufgehoben, mit der Rechtsauffassung, ein derartiges Vorgehen eines Anwaltes für seinen Mandanten sei legitim. Bagger: „Ein Versuch macht klug.“ pemü/asp