Yoga gibt’s auch auf Rezept

Kurse zur Stressprävention: Einige Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder

Wer zur Ruhe finden und dem hektischen Großstadtlärm etwas entgegensetzen will, wird von manchen gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. So bietet die AOK ihren Mitgliedern im Rahmen eines Gesundheitsförderprogramms kostenlose Kurse zur Entspannung und Stressbewältigung an: Yoga für Jugendliche und Erwachsene, autogenes Training auch für Kinder.

„In den letzten Jahren haben die Belastungen für alle extrem zugenommen“, weiß Gabi Jung vom Medicus-Institut, mit dem die AOK zusammenarbeitet. Die Gesundheitswissenschaftlerin führt unter anderem gesteigerten Leistungsdruck und sozialen Druck an, warnt aber auch vor der steigenden Lärmbelastung in der Großstadt. Das führe zu Stress, die Folge seien unruhiger Schlaf und Konzentrationsstörungen schon bei Schulkindern. Da man gegen den Lärm selbst oft wenig tun könne, sei es wichtig, auch Kindern beizubringen, sich zu entspannen, ruhiger zu werden, den Belastungen etwas entgegenzusetzen. Die Kurse unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle durch die Krankenkasse und würden von deren Mitgliedern gut angenommen (Anmeldung unter Tel. 25 31-61 61 oder über www.aokberlin.de).

Ein eigenes Programm gibt es bei der Securvita BKK nicht. Aber sie erstattet ihren Mitgliedern zumindest teilweise die Kosten für Yogakurse. Voraussetzung: Es handelt sich um abgeschlossene Kurse im Rahmen der Prävention zur Stressbewältigung. Bezahlt werden 50 Prozent der Kursgebühr bis zur Gesamthöhe von 38 Euro. Das sei nicht die Welt, aber es ginge darum, Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass auch dieser Bereich gefördert werde, erklärt Securvita-Sprecher Norbert Schnorbach. Eine ärztliche Verordnung werde nicht benötigt. Es könne auch ein Yoga-Kurs zur Stressbewältigung an der Volkshochschule sein. Wichtig sei eine Teilnahmebescheinigung.

Auch für die DAK ist Yoga „eine sinnvolle Maßnahme zum Stressabbau“. Allerdings müsse gewährleistet sein, dass ihre Kunden „qualitativ hochwertige Leistungen erhalten“. Die Kasse prüft jeden Antrag, bevor sie über eine Kostenübernahme entscheidet. Deshalb sollten sich DAK-Mitglieder mit der für sie zuständigen Geschäftsstelle in Verbindung setzen, bevor sie ein Kursangebot wahrnehmen. KAJA