Zum Erbrechen

■ Heftige Diskussion um Brechmittel für Dealer nach erstem Todesfall

Im Frühjahr waren sich SPD und GAL noch einig, dass das Verabreichen von Brechmitteln an mutmaßliche Drogendealer menschenunwürdig sei. Ein Bedarf für die Zwangsmaßnahme bestehe ohnehin nicht, weil in Hamburg zum Beweis der Dealerei ausreicht, dass ein Polizist ein Verkaufsgespräch und Schluckbewegungen bei dem Tatverdächtigen beobachtet haben will.

Im Sommer prophezeiten Wahlumfragen Schill ein hervorragendes Abschneiden bei der Bürgerschaftswahl. Daraufhin wollte die alte Regierung plötzlich Beweislücken sowie ein Brechmittel entdeckt haben, das medizinisch unbedenklich sei: Mexikanischer Sirup. Im Juni verkündete Interims-Innensenator Olaf Scholz (SPD) die Entscheidung seines rot-grünen Senats, Brechmitteleinsätze zuzulassen. Der neue Schwarz-Schill-Senat hat dann nur noch die Anwendungsfälle ausgeweitet.

Am 12. Dezember starb ein 19-jähriger Mann infolge eines Brechmitteleinsatzes. Ihm war drei Tage zuvor im rechtsmedizinischen Institut des UKE „mexikanischer Sirup“ eingeflößt worden. Vier Polizisten hatten Achidi J. fixiert, während eine Ärztin dreimal versuchte, die Magensonde über die Nase einzuführen. Der Kameruner erlitt einen Herzstillstand. Bei der Obduktion ergab sich, dass er an Sauerstoffmangel im Gehirn gestorben ist. Womöglich hatten die Beteiligten ihn zu lange liegen lassen, ehe sie die Reanimation einleiteten.

In der daraufhin entbrannten politischen Diskussion wurde allein darum gestritten, wie man künftige Todesfälle durch medizinische Maßnahmen verhindern kann. Kaum eine Stimme meldete sich zu Wort, welche die Brechmittelvergabe grundsätzlich ablehnt. Der Rechtssenat ließ sich durch den Todesfall nicht beirren: Er lässt Tatverdächtige weiterhin brechen.

Elke Spanner