Hochsaison für Ägypten?

Nach dem 11. Spetember prognostizierte so mancher das Ende unseres reiselustigen Lebensstils. Die verbliebenen Ängste der Touristen sind vor allem eine Frage der Airline

Berührungsängste mit islamischen Ländern und angeschlagenen Airlines

„Nahaufnahmen aus einem islamischen Land“ (Geo Special). „Ein einzigartiges Kompendium der Geschichte des alten Ägyptens“ (National Geographic). „Herzlichkeit und Gastfreundschaft sind für Ägypter so selbstverständlich wie die Wasserpfeife im Café.“ (Merian).

Drei Hochglanzmagazine erschienen im Herbst mit Schwerpunkt Ägypten. Drei Magazine konzipiert vor dem 11. September, die Stornierungswelle für Reisen in islamische Länder und damit den potenziellen Käuferverlust noch nicht im Blick. Denn eigentlich sind die Wintermonate Hauptsaison für den Trip zum Nil. Doch „die große Nachfrage ist gestoppt, aber auch die Stornierungswelle“, meint der Leiter des ägyptischen Fremdenverkehrsamtes in Frankfurt, Baehr Malek. Bis in zwei Monaten, hofft er, würden sich die Zahlen wieder einpendeln.

Die Krise des Tourismus nach dem 11. September, die die Medien beschworen, beschränkt sich auf mehr oder weniger starke Irritationen vor der Buchung eines Fluges nach Übersee oder einer sonstigen Fernreise. Und natürlich gibt es Berührungsängste mit islamischen Ländern. Nicht nur Ägypten, auch die in den vergangenen Jahren stark wachsende Tourismusbranche in Tunesien muss nach den Terrorangriffen in den USA Rückschläge hinnehmen. „Wir gehen nach dem 11. September davon aus, dass wir insgesamt das Niveau des Vorjahres erreichen werden“, sagte der Generaldirektor des tunesischen Tourismusbüros, Mohamed Saifallah Lasram, in Hannover. Bis zu den Anschlägen habe Tunesien ein Plus von 7,5 Prozent bei den Übernachtungen verzeichnet.

Die Kunden sind verunsichert, inzwischen aber vor allem aus Angst, nicht mehr nach Hause befördert zu werden. Kunden der angeschlagenen LTU können ihren Flugschein zurückgeben. Um ihr Geld wiederzubekommen, so die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht (DGfR), müssen sie aber die vertraglich vereinbarten Stornogebühren schlucken.

LTU verlangt bei einem Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn 15 Prozent des Ticketpreises, acht Tage zuvor werden 30 Prozent und ein Tag vor Abflug 50 Prozent fällig. Wer die Passage verfallen lässt, danach aber Ansprüche stellt, bekommt 20 Prozent zurück.

Laut DGfR sind diese Beträge „sehr hoch“. Sie dürften „allenfalls zehn bis 15 Prozent“ betragen. Andere Gerichte, so der Hinweis der in Frankfurt am Main ansässigen Reiserechtsexperten, hielten eine Höchstgrenze von 100 Mark für angemessen.

Wer die hohen Stornogebühren nicht akzeptiert, müsse auf Kulanz hoffen oder später dagegen klagen.

LTU-Tickets können in das jeweilige Reisebüro zurückgebracht werden, das sie ausstellte – werden dort aber nicht sofort vergütet. Die DGfR empfiehlt deshalb misstrauischen Kunden, direkt bei der LTU in Düsseldorf vorzusprechen – oder aber eine Kopie des Flugscheines in die Firmenzentrale zu schicken mit der Bitte um Rücküberweisung innerhalb „von drei bis vier Tagen“.

Selbst Pauschalurlaubern steht eine Kündigung des Reisevertrags frei, obwohl ihnen der Flug von der Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters garantiert wird. Sie tragen aber auf jeden Fall die – in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kataloge ausgewiesenen – vollen Stornogebühren. „Konkursangst“, so die DGfR, „ist kein Grund, um kostenlos eine Reise abzusagen.“

Ist eine Fluggesellschaft – wie jetzt die belgische Sabena – am Ende, gehen Kunden mit bereits bezahlten Flugscheinen leer aus. Sie haben aber die Möglichkeit, ihre Ansprüche beim Konkursverwalter anzumelden. Reisebüros als Händler haften nicht.

EDITH KRESTA