Pech gips

■ Im Rollstuhl auf Einbruchstour

Wer sich ein Bein bricht, lässt sich normalerweise arbeitsunfähig schreiben. Es gibt aber auch Branchen, da nützt der gelbe Zettelnichts, weil er nicht automatisch vor Verdienstausfall schützt. In dieser Situation war offenbar ein 34 Jahre alter Hamburger. Trotz Gipsfuß und eingegipstem Oberschenkel machte er sich in der Nacht zu Donnerstag auf Einbruchstour. In einem Rollstuhl fuhr er zu einer Arztpraxis im Eimsbütteler Hellkamp. Dort hangelte er sich an einem Balkon hoch. In seinem Gipsbein hatte er die notwendigen Arbeitswerkzeuge verstaut.

Pech für ihn: Eine Anwohnerin bemerkte den lädierten Einbrecher, als er mit einem Schraubenzieher die Balkontür aufhebelte und alarmierte die Polizei. Die Beamten beobachteten staunend, wie er mit einer Taschenlampe durch die Räume humpelte. Der Aufforderung sich zu stellen, kam der Mann jedoch nicht nach. Denn dann hätte er womöglich wieder den beschwerlichen Weg über den Balkon antreten müssen. Deshalb ließ er sich lieber in der Praxis festnehmen. Die Beute von mehreren hundert Mark und das Werkzeug hatte er schon wieder im Verband verstaut.

Und er hatte doppelt Pech: Er wurde selbst Opfer einer Straftat. Die Polizei fand seinen Rollstuhl nicht mehr, weil er vermutlich während des Einbruchs geklaut worden war. So wäre die Flucht ohne Gefährt und ohne Krücken ohnehin sehr beschwerlich geworden. Da seine Gehbehinderung noch eine Weile andauern wird, somit Fluchtgefahr nicht besteht, beantragte die Polizei keinen Haftbefehl. ms