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„KALIF VON KÖLN“
: Urteil rechtskräftig

Die vierjährige Haftstrafe gegen den als „Kalifen von Köln“ bekannten Türken Metin Kaplan ist rechtskräftig. Der BGH verwarf gestern die Revision. Das OLG Düsseldorf hatte Kaplan letzten November für schuldig befunden, zur Ermordung eines Rivalen aufgerufen zu haben. (dpa)