in kürze
FILMEMACHER GÜNEY
: Postum anerkannt

Ein türkisches Gericht hat den kurdischen Regisseur Yilmaz Güney (1937–84) 17 Jahre nach seinem Tod als Künstler anerkannt. Das Gericht würdigte ihn („Sürü“, „Yol“) in dem Prozess, den seine Witwe wegen Beleidigung angestrengt hatte, als „künstlerische Persönlichkeit“. (dpa)