Alles im Raster

Die Liste der Staaten, deren Bürger gerastert werden, wird immer länger. Inzwischen auch im Visier: das Au-Pair-Mädchen aus Usbekistan

BERLIN taz ■ Drei Wochen nachdem die Rasterfahndung nach muslimischen Studenten an deutschen Universitäten angelaufen ist, wird die Liste der einschlägigen Herkunftsstaaten immer länger: In Hessen wird inzwischen laut richterlichem Beschluss nach Studenten aus 22 islamischen Ländern gesucht, in Brandenburg aus 30.

Auch in Niedersachsen, wo eine Rasterfahndung zurzeit noch nicht zulässig ist, weil die nötige Regelung im Polizeigesetz fehlt, sollen zumindest schon einmal die Daten der Auslandsämter überprüft werden – und zwar von 1.300 Ausländern aus 23 Staaten. Wie ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums gestern der taz bestätigte, sind dort außer den Bürgern aus sämtlichen arabischen Ländern, Pakistan und Afghanistan auch Tadschiken, Turkmenen und Usbeken im Visier der Fahnder. Auch werden nicht nur Studenten überprüft, sondern alle Ausländer zwischen 18 und 31, denen ein vorübergehender Aufenthalt gewährt wurde – darunter beispielsweise auch Au-Pair-Mädchen. Zum Vergleich: In Berlin, das als eins der ersten Bundesländer mit der Rasterfahndung begonnen hat, führt der richterliche Beschluss „nur“ 15 Herkunftsstaaten auf. Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass es eine bundeseinheitliche Regelung geben würde.

Doch auch an den Universitäten formieren sich die Gegner der Datensammlungen: Dem Amtsgericht Düsseldorf liegt inzwischen die erste Beschwerde eines 25-jährigen Jordaniers, der in Münster Betriebswirtschaft studiert, vor. Er beruft sich darauf, dass die Überprüfung unverhältnismäßig sei – aber auch auf mangelnde gesetzliche Voraussetzungen: Laut Polizeigesetz ist eine Rasterfahndung nur zulässig, wenn eine Gefahr für die „Sicherheit und den Bestand der Bundesrepublik oder eines Landes“ oder für „das Leben eines Einzelnen“ besteht. Nichts davon, so der Anwalt Wilhelm Achelpöhler, liege zurzeit vor: „Täglich wird der Bevölkerung von der Bundesregierung versichert, dass es keinerlei Anzeichen für terroristische Anschläge in Deutschland gibt“, so Achelpöhler zur taz, „dann aber kann es keine Rasterfahndung geben.“ Ähnliche Verfahren werden zurzeit in mehreren deutschen Städten, unter anderem in Siegen, Duisburg, Essen, Aachen und Berlin, vorbereitet.

JEANNETTE GODDAR