Gute und schlechte Heilkunst

betr.: „Autodidakten und Beutelabschneider“, „Da gibt es tausend Dinge“, „Die Qualifikation“, intertaz vom 13. 8. 01

Die Artikel, die unter dem Titel „designerreligionen (8)“ firmieren sind ja wohl eine bodenlose Frechheit allen Heilpraktikern gegenüber, die gewissenhaft mit medizinischem und naturheilkundlichem Know-how ihre Patienten behandeln. Oft wurden diese Patienten jahrelang mit schweren Medikamenten und idiotischen Psychotherapien von gänzlich verkopften und verklemmten Psychologen zugekübelt, so dass der Besuch bei einem Heilpraktiker notwendig und eine wahre Wohltat ist.

Normalerweise haben Heilpraktiker neben dem „Psychogeschwätz“ auch eine fundierte Ausbildung genossen (die Amtsarztprüfung ist tatsächlich ein Witz, weil es dort niemanden interessiert, was die Heilpraktiker an Behandlungs- und Diagnoseformen drauf haben). [...] Es gibt bestimmt schlechte Heilpraktiker, genauso wie schlechte Psychologen oder Ärzte, aber einen ganzen Berufsstand zu diffamieren, empfinde ich als dumm und unqualifiziert. Noch dazu in einer Zeit, wo sich die Schulmedizin mit Cholesterintabletten und Hormonbehandlungen in Misskredit bringt. Die Menschheit braucht Heilpraktiker – heute mehr denn je! EVA MAACK, Heilpraktikerin, Berlin

Angehende Heilpraktiker müssen sehr wohl eine heilkundliche Ausbildung nachweisen. Diese ist zum einen Teil der Antragsunterlagen zur Prüfungszulassung, zum anderen eine notwendige Voraussetzung zum Bestehen derselben. Der Prüfling muss einerseits nachweisen, dass er ausreichend Kenntnisse zur Gefahrenabwehr besitzt. Andererseits reicht dieser Nachweis bei weitem nicht aus, die Prüfung zu bestehen. Zunächst müssen erst einmal 75 Prozent der schriftlichen Fragen richtig beantwortet werden; deren Niveau orientiert sich seit mehreren Jahren am Gegenstandskatalog der Medizinstudenten. Als weiterer Schritt erfolgt nicht etwa ein „zwanzigminütiges Gespräch“, sondern eine scharfe, mindestens halbstündliche mündliche Prüfung, in der sowohl medizintheoretische Kenntnisse abgefragt werden als auch praktische Fähigkeiten unter Beweis gestellt werden müssen, zum Beispiel die Durchführung einer neurologischen Untersuchung.

Ist die Prüfung bestanden, besteht für den Heilpraktiker Therapiefreiheit. Diese birgt natürlich die Gefahren, die Colin Goldner in seinem Artikel beschreibt. Sie sorgt aber gleichzeitig für ein breites und qualitativ insgesamt hochwertiges Spektrum an medizinischer Versorgung und Vielfalt.

Im Übrigen wird jeder Heilpraktiker oder Therapeut gerne über seine Ausbildung Auskunft geben, besonders wenn diese auf soliden dreijährigen Ganztagsschulen erworben und in ebenfalls mehrjährigen Fortbildungen gefestigt wurde. Nach neueren Gerichtsurteilen ist jedem Therapeuten eine arztgleiche Sorgfaltspflicht auferlegt. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht führt zum Verlust der Zulassung. ULRICH PLEINES, Geiswasser, Frankreich

Mit dem Heilpraktikergesetz von 1939 sollte der Beruf des Heilpraktikers zum Aussterben gebracht werden; es enthielt deshalb auch ein Schul- und Ausbildungsverbot. [...] Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs konnten Berufs- und Ausbildungsverbot für HeilpraktikerInnen natürlich keinen Bestand haben. In einer Reihe von Urteilen höchster deutscher Gerichte wurde unser traditionsreicher Beruf wieder rechtsstaatlich-demokratisch legitimiert.Allerdings konnten die Gerichte die fehlende Ausbildungsregelung nicht selbst formulieren, und alle Bemühungen in der Vergangenheit, die Lücke auf gesetzgeberischem Weg zu schließen, scheiterten am Widerstand der Ärztelobby und der ärztlichen Abgeordneten im Bundestag.

Trotzdem müssen HeilpraktikerInnen bei der Zulassung Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die man nur durch eine mehrjährige Ausbildung erwerben kann. Als Landesverband Bayern des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker sind wir Träger der Heilpraktiker-Schule Josef Angerer, einer anerkannten Berufsfachschule für Naturheilweisen, die auf der Grundlage der Schulsatzung der Kooperation Deutscher Heilpraktiker e. V. angehende HeilpraktikerInnen in dreijähriger Ganztagsausbildung (neun Trimester, 3.000 Unterrichtsstunden) auf ihren Beruf vorbereitet. Die Tatsache, dass der Staat für Heilpraktiker keine geregelte Ausbildung vorschreibt, bedeutet nicht, dass die Ausbildung unterbleibt. Wir wissen uns in dieser Situation in guter Gesellschaft, zum Beispiel mit Angehörigen modernster EDV-Berufe und mit JournalistInnen. UWE SIEBER, Fachverband Deutscher Heilpraktiker Landesverband Bayern e. V.