Beschwerde erfolglos

■ Drei Bremer bleiben in Genua im Knast

Der Haftbeschwerde-Antrag, mit dem die drei nach der Genua-Demonstration verhafteten Bremer frei kommen sollten, hat am Mittwoch keinen Erfolg gehabt. Dies teilte der Anwalt der Inhaftierten, Jan Sürig, mit.

Die drei gehören zu einer Gruppe von zehn Deutschen, die zwei Tage nach den Gipfel-Demonstrationen am Stadtrand von Genua angetroffen wurde. Im Bus gefundene Gegenstände sind für die italienische Justiz Indiz für eine „Mitgliedschaft im Schwarzen Block“. Hinzugekommen sind nun im Haftbefehl Brandwunden am Bein einer der zehn Inhaftierten.

Bei allen Personen, die in Genua mit dem Vorwurf der Beteiligung an der G8-Demonstration in Haft sitzen, ist der fehlende feste Wohnsitz in Italien der Grund für die „Fluchtgefahr“. Keiner von ihnen ist während der Demonstration in irgend einem Zusammenhang mit Gewalt-Szenen festgenommen worden, berichtete die PDS-Abgeordnete Heidi Lippmann, die viele der Inhaftierten besucht hat. Daher die allgemeinen Vorwürfe der „Mitgliedschaft im Schwarzen Block“. Die Indizien seien dabei so dürftig, sagt die Bundestagsabgeordnete, „dass es jeden Touristen hätte treffen können, der Campingwerkzeug und ein paar schwarze Kleidungsstücke im Rucksack hat“. K.W.