Parteiverbot bestätigt

KARLSRUHE taz ■ Das Verbot der islamistischen Wohlfahrtspartei in der Türkei im Jahr 1998 war kein Verstoß gegen europäisches Recht. Das ist die Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Gerade mal mit einer Stimme Mehrheit haben die Richter gestern die Klage gegen das Verbot abgewiesen. Mit dem Verbot der Refah Partisi werde die Demokratie in der Türkei geschützt und nicht gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen, so das Urteil der Richter. Geklagt hatten der frühere türkische Ministerpräsident und Chef der Wohlfahrtspartei, Necmettin Erbakan, und zwei seiner ehemaligen Parteigenossen. Das bis 2003 geltende Politikverbot für Erbakan in der Türkei bleibt mit dem Richterspruch in Kraft. HAR

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