Erneut Streit um Aktenschwund

Ermittler Burkhard Hirsch bestätigt Datenlöschung vor dem Untersuchungsausschuss

BERLIN ap ■ Die von der Bonner Staatsanwaltschaft beabsichtigte Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen illegaler Datenvernichtung im Kanzleramt beim Machtwechsel 1998 hat gestern im Parteispenden-Untersuchungsausschuss zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. Vertreter der rot-grünen Koalition sprachen von einem unveränderten Verdacht strafbarer Handlungen. Die Union hingegen konterte mit der Androhung einer Strafanzeige wegen bewusst falscher Anschuldigungen.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte bereits am Mittwoch ihre Absicht bestätigt, gegen zwei frühere Spitzenbeamte des Kanzleramtes das Ermittlungsverfahren einzustellen. Es gebe keine Anhaltspunkte für illegale Datenlöschungen. Die Staatsanwaltschaft war zu diesem Ergebnis allerdings ohne eigene Zeugenvernehmungen gekommen. Auch der von der Bundesregierung mit disziplinarischen Vorermittlungen beauftragte FDP-Politiker Burkhard Hirsch wurde nach eigenen Angaben nicht angehört.

Hirsch blieb gestern im Ausschuss dabei, dass beim Regierungswechsel im Bundeskanzleramt Akten zu brisanten Themen verschwunden und große Datenbestände zentral gelöscht worden sind. Als betroffene Komplexe nannte er unter anderem die Leuna-Minol-Privatisierung, das Panzergeschäft mit den Saudis, das kanadische Bearhead-Projekt und den Verkauf der Eisenbahnerwohnungen. Zu all diesen Komplexen untersucht der Ausschuss Bestechungsvorwürfe.

Zur Frage der Datenlöschungen betonte Hirsch, er habe keine Hinweise auf eine Anordnung des damaligen Kanzleramtschefs Friedrich Bohl. Den Anstoß zu der Aktion habe offenbar der Leiter der Abteilung eins des Kanzleramtes gegeben, der damit seinen Minister von sich aus habe schützen wollen.