Leuna-Akten abgelegt

Staatsanwaltschaft will im Fall verschwundener Akten zum Schmiergeld-Deal nicht mehr ermitteln

BONN dpa ■ Die Bonner Staatsanwaltschaft sieht in vernichteten oder verschwundenen Akten im früheren Kanzleramt von Helmut Kohl (CDU) keinen Straftatbestand. Nach jetzigem Stand werde das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern. Das sei dem Bundeskanzleramt, das Strafanzeige gegen zwei frühere Kohl-Mitarbeiter gestellt hatte, bereits im Januar mitgeteilt worden.

Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye sagte, man wolle noch ein internes Disziplinarverfahren gegen die beiden Mitarbeiter abwarten. Erst danach kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren formell beenden. Der CDU-Obmann im Spendenuntersuchungsausschuss, Andreas Schmidt, warf dem Kanzleramt eine „Verleumdungskampagne gegen die alte Regierung“ vor.

Das Bundeskanzleramt hatte gegen den früheren Abteilungsleiter in Kohls Amt und einen Informationstechniker Anzeige erstattet. Dabei ging es auch um verschwundene Akten zum Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie 1992 an Elf Aquitaine, bei dem Millionen an Schmiergeldern geflossen sein sollen. Sonderermittler Burkhard Hirsch (FDP) hatte massive Datenvernichtung festgestellt, ohne aber dafür einen Verantwortlichen zu finden. Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Abteilungsleiter hatte zum Regierungswechsel 1998 geraten, Daten zu löschen, die nach seiner Ansicht allein der Regierung Kohl zuzurechnen waren oder privaten Charakter hatten.