Verein ohne Mahler

Berliner Strafverteidiger schließen den Anwalt der NPD wegen „grundgesetzwidriger Forderungen“ aus

BERLIN taz ■ Das hat es im 50-jährigen Bestehen der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, der ältesten Strafverteidigervereinigung der Bundesrepublik, noch nicht gegeben: den Ausschluss eines Mitglieds. Das erste Exempel wurde jetzt an einem Anwalt statuiert, der vom links- zum rechtsextremen Lager gewechselt ist: Horst Mahler, einst Gründungsmitglied der RAF und Anwalt der Außerparlamentarischen Opposition (APO) und nun Anwalt der NPD, der die rechte Partei vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten wird, wenn der Verbotsantrag verhandelt wird.

Am Freitag abend wurde auf der Mitgliederversammlung der 400 Anwälte umfassenden Vereinigung der Ausschluss Mahlers mit großer Mehrheit befürwortet. Mit 130 Anwälten war die Versammlung sehr gut besucht. 124 der Anwesenden stimmten für den Ausschluss, vier Anwälte waren dagegen, und zwei enthielten sich. Begründet wurde der Ausschluss mit „grundgesetz- und satzungswidrigen Forderungen“ Mahlers, die „auf die Abschaffung der Strafverteidigung und der Unschuldsvermutung hinauslaufen“. In einem Aufruf im Herbst 2000 hat sich Mahler für Ausnahmegerichte, standrechtliche Erschießungen und die Todesstrafe ausgesprochen.

Hans-Joachim Ehrig, der den Antrag gestellt hatte, sprach gestern gegenüber der taz von einem „gesellschaftlichen, politischen Signal“. Doch Ehrig betonte auch, dass der Verein „keinen Mainstream an Political Correctness“ entwickeln werde. Eine weltanschauliche Breite sei die Grundlage der Mitgliedschaft. Deshalb würden Ausschlüsse die Ausnahme bleiben.

Horst Mahler selbst war auf der Mitgliederversammlung nicht anwesend. Als Reaktion auf den Antrag hatte er jedoch einen Offenen Brief an Anwalt Ehrig verfasst. Darin verteidigt er standrechtliche Erschießungen als „unverzichtbare Elemente einer offenen Kriegsführung“. Ehrig wirft er vor, „nur zu schwach zu sein, dem Grauen ins Gesicht zu sehen“. Der Brief endet mit dem Wunsch nach einer Podiumsdiskussion „über den Aufstand der Anständigen, der kommen wird und der Euch nicht völlig unvorbereitet antreffen sollte“.

Die Ironie der Geschichte will es, dass Anwalt Ehrig einst zu denen gehörte, die für die Wiederzulassung Mahlers als Anwalt kämpften, nachdem ihm die Lizenz entzogen worden war. „Das ist ein Gegensatz, den Mahler mit seiner Entwicklung zu verantworten hat“, so Ehrig.B. BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA