Todesstrafe inDeutschland

Am 7. Dezember 1848 wird in der Frankfurter Nationalversammlung in zweiter Lesung die Frage zur Abstimmung gestellt: „Ist die Todesstrafe abgeschafft?“

Die Antwort im demokratisch gesinnten Plenum der Paulskirche lautet: 256 Abgeordnete sagen Ja, 176 stimmen für die Beibehaltung des staatlichen Tötungsrechts.

Doch schon 1850 führt das Königreich Sachsen die Todesstrafe wieder ein, andere Staaten folgen. Mit Ausnahme von Oldenburg, Nassau, Anhalt und Bremen wird bald in allen deutschen Landen wieder exekutiert.

Der Vorstoß der Sozialisten in der Weimarer Nationalversammlung 1919 zur Abschaffung der Todesstrafe scheitert knapp - mit 46 Prozent Zustimmung.

Nach den Morden an den Weimarer Politikern Mathias Erzberger und Walter Rathenau sieht das Republikschutzgesetz von 1922 Hinrichtungen bereits bei finanzieller Unterstützung eines Komplotts gegen die Regierung vor.

Während in den Jahren 1882 bis 1932 99,38 Prozent aller Deliquenten Mörder waren, dehnten die Nationalsozialisten die Exekutionen auf alle erdenklichen Taten aus – bis hin zum Eierdiebstahl.

In Deutschland wurden zwischen 1933 und 1945 mehr Menschen nach Recht und Gesetz exekutiert als in allen Ländern Europas zusammen. Besonders gefürchtet für die Verhängung der Todesstrafe war der Volksgerichtshof Roland Freislers.

Nicht eingerechnet ist hierbei der planmäßige Massenmord an Häftlingen in den Konzentrationslagern, der teilweise auch als Vollstreckung von „Todesurteilen“ bezeichnet wurde, obwohl in der Regel niemals ein Gericht beteiligt war.

„Die Todesstrafe ist abgeschafft“: So lautet Artikel 102 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in seiner 10. Sitzung beschlossen wurde. Es wurde mit 53 Ja- gegen 23 Neinstimmen angenommen.

Das Grundgesetz trat am 24. Mai in sämtlichen Ländern der drei Westzonen in Kraft. Nur Bayern lehnte es als Schundgesetz ab. Die DDR behielt die Todesstrafe bei.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren im westlichen Nachkriegsdeutschland zwischen 1945 und 1949 siebzig Todesurteile verhängt worden.

Mit einem Genickschuss wird der Stasihauptmann Werner Teske am 26. Juni 1981 im Leipziger Gefängnis getötet. Es war die letzte Hinrichtung in der DDR. Keine Zeitung hatte seinen Tod gemeldet – weder in der DDR noch im Westen. 1987 wurde auch in der Deutschen Demokratischen Republik die Todesstrafe abgeschafft.

Mitglied der Europäischen Union kann nur ein Land werden, das in seinem Rechtssystem auf die Todesstrafe verzichtet.

LF/FK