Protest vor Patentamt

Greenpeace fordert, Patentschützer besser zu kontrollieren. Für Justizministerium ist das Menschmaus-Patent nur eine Altlast: Neues Gesetz würde derartige Patente verhindern

BERLIN taz ■ Begleitet von Greenpeace-Protesten begann gestern in München die Diplomatische Konferenz am Europäischen Patentamt (EPA). Während zehn Tagen wollen Vertreter von 20 Staaten über ein neues Patentabkommen beraten. Bei den Aktionen vor dem EPA warf Greenpeace-Experte Christoph Then dem EPA vor, es würde mit der Erteilung von fragwürdigen Patenten „eine Forschung mit ethisch zu verwerfenden Experimenten anschieben“.

Im Vorfeld der Konferenz hatte Greenpeace ein inzwischen rechtsgültiges Patent für die Züchtung von Tier-Mensch-Mischwesen öffentlich gemacht. Greenpeace forderte die Teilnehmer auf, die Patenterteilung rückgängig zu machen und „sicherzustellen, dass Pflanzen, Tiere und Menschen sowie ihre Gene nicht patentiert werden“. In der Vergangenheit hatte Greenpeace mehrfach aufgedeckt, dass die Münchener Patenschützer „widerrechtlich“, so Then, Patente auf Leben erteilt hätten.

Der Präsident des EPA, Ingo Kober, wies die Vorwürfe zurück: Das EPA sei die falsche Adresse. Weder genehmige noch verbiete das Patentamt bestimmte Techniken, so Kober, „sei es nun ein Arzneimittel, ein Motor oder eine angebliche Menschmaus“. Sollte ein Patent gegen ein Zulassungsrecht wie das Embryonenschutzgesetz verstoßen, dürfe es vom Patentinhaber auch nicht benutzt werden. Ob eine Anwendung erlaubt sei, dafür ist der nationale Gesetzgeber zuständig.

„Es kann doch nicht angehen, dass derartige Patente nur durch Zufall bekannt werden“, sagt Hubert Hüppe, CDU-Bundestagsabgeordneter. „Wenn dann die Einspruchfrist schon abgelaufen ist, kann das Patent nicht widerrufen werden.“ Der Politiker, der auch stellvertretenderVorsitzender der Bundestags-Enquetekommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ ist, fordert, dass „das EPA endlich einer demokratischen Kontrolle unterworfen wird“. Anscheinend, so Hüppe, werde das Patentierungsverbot von sittenwidrigen Erfindungen „beim EPA nicht besonders ernst genommen“.

Ganz anders sieht es das Justizministerium. Bei dem von Greenpeace jetzt entdeckten Patent „handelt es sich um eine Altlast“, sagte der BMJ-Sprecher Thomas Weber. „Das Patent ist schon im Januar 1999 erteilt worden, also etwa ein halbes Jahr bevor das EPA die EU-Patentrichtlinie übernommen hat.“ Nach der heutigen Rechtslage dürfte das Patent nicht mehr erteilt werden. In diesem Punkt sei die Richtlinie, so Weber, ein Fortschritt. WOLFGANG LÖHR

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