Schönefeld: Hochtief fliegt wieder mit

Überraschende Wende im Flughafenpoker: Gericht erklärt den Auschluss des Essener Baukonzerns für unwirksam

Im Poker um den Bau und Betrieb des geplanten Berliner Großflughafens bahnt sich eine überraschende Wende an. Die Chancen für das Hochtief-Konsortium, sich wieder in das Bieterverfahren für den Großflughafen Berlin-Schönefeld einzuklagen, sind gestern enorm gestiegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg/Havel ließ in der gestrigen Verhandlung erkennen, dass eine Beschwerde des Hochtief-Konsortiums durchaus zulässig sein könne.

Das Hochtief-Konsortium hätte zudem nicht aus dem Bieterverfahren ausgeschlossen werden dürfen, hieß es. Eine endgültige Entscheidung ist für den 10. November anberaumt. Unabhängig von einem Urteil sollten nach Meinung des Gerichts die beiden konkurrierenden Konsortien Hochtief sowie die IVG-Gruppe aufeinander zugehen.

Das Hochtief-Konsortium war am 7. Februar von dem Bieterverfahren durch die Planungsgesellschaft PPS ausgeschlossen worden. Die PPS hatte nach eigenen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine Vertrauensbasis mehr für eine weitere Zusammenarbeit gesehen. Hochtief war vorgeworfen worden, beim Bieterverfahren betrogen zu haben. Ein entsprechender Hochtief-Antrag auf Nachprüfung war von der Vergabekammer beim Potsdamer Wirtschaftsministerium wegen Formfehlern als unzulässig zurückgewiesen worden. Das Hochtief-Konsortium hatte daraufhin beantragt, die Entscheidung der PPS für alleinige Verhandlungen mit der konkurrierenden IVG-Gruppe auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die PPS wolle keine Stellungnahme zu den gerichtlichen Details abgeben, sagte ein PPS-Sprecher gestern.

Das OLG ist die letzte Instanz in dem Wettbewerbsstreit. Die Richter boten zwei Möglichkeiten an: Entweder werde das „völlig verfahrene Verfahren“ aufgehoben oder es werde auf den Zeitpunkt 7. Februar zurückversetzt, als Hochtief ausgeschlossen worden war. Letzteres würde bedeuten, dass die PPS wieder mit beiden verhandeln müsste. Vertreter der PPS hätten dazu vorgetragen, dass dann das Verfahren noch komplizierter würde und weitere Klagen möglich seien.

Der 6 bis 8 Milliarden Mark teure Großflughafen soll 2007 eröffnet werden. Verhandelt wird derzeit mit dem Bewerberkonsortium um die Bonner IVG-Holding. Ein Vertrag über Bau und Betrieb des ersten privat finanzierten deutschen Flughafens kann bis zur gerichtlichen Klärung nur unter Vorbehalt geschlossen werden. ROT