Profis ohne professionelle Verträge

■ Klage auf Urheberrechtsverletzung keine Chance? Freier Fotograf geht bei Klage gegen Forum Verlag durch die Instanzen

Darf ein Verlag Fotos in Auftrag geben und für sämtliche Verlagsprodukte verwenden? Diese Frage ist strittig zwischen der Bremer Forum GmbH, die das esotherisch orientierte Zwei-Monatsmagazin Forum herausgibt, und einem freien Bremer Bildjournalisten. Der zog im Streit um die Urheberrechte jetzt vor das Hanseatische Oberlandesgericht. Einen früheren Vergleichsvorschlag des Landgerichts, bei dem allerdings noch andere geschäftliche Sachverhalte eine Rolle spielten, hatte er abgelehnt. Ein Urteil soll Mitte August fallen.

Insgesamt fordert der Bildjournalist vom Forum Verlag rund 70.000 Mark – an Schadensersatz und entgangenem Honorar. Dabei macht er geltend, dem Verlag für abgelieferte Fotos keine dauerhafte Nutzungserlaubnis gegeben zu haben. Die Fotografien seien im Rahmen einer Vereinbarung vor über vier Jahren nur für einen bestimmten Zweck gemacht worden. Noch immer aber würden sie in verschiedenen Verlagspublikationen eingesetzt – was über die Vereinbarund hinausgehe. Aus Sicht des Verlages dagegen werden die Fotos absprachegemäß und rechtlich einwandfrei verwendet.

„Das Problem ist, dass sie mit dem Verlag keinen entsprechenden Vertrag gemacht haben“, wandte sich die Richterin an den Kläger. Denn aus Sicht des Gerichts habe der Fotograf mit der Abgabe der Bilder im Rahmen eines Werkvertrages auch die Nutzungsrechte übertragen. Die Bilder seien „zum Geschäftsgebrauch der Beklagten angefertigt.“ Dafür spreche, dass die Fotos – bei denen es sich um Aufnahmen zumeist bekannter Persönlichkeiten im Rahmen eines Kongresses handelt – bestellt und bezahlt wurden. Alles Weitere seien mündliche Verabredungen, die sich nur schwer prüfen ließen. „Wenn man den Beruf des Fotografen professionell betreibt, muss man auch professionelle Verträge machen“, so die Richterin. Der Kläger habe aber keine überzeugenden Belege dafür vorgelegt, dass er die weiteren Nutzungsrechte an seinen Fotos rechtmäßig beanspruche. Deshalb tendiere das Gericht dazu, die Verwendung der Fotos nicht zu beanstanden.

Auch in einem zweiten Punkt könnte der Kläger, dessen Verfahrenskosten im Rahmen des Rechtsschutzes von den IG-Medien übernommen werden, leer ausgehen. Er hatte beanstandet, dass er als Urheber der Fotos nicht namentlich genannt wurde – und dafür Schadensersatz gefordert. Das Gericht freilich konnte er nicht überzeugen. „Der Kläger muss seine Ansprüche belegen“, so die Richterin. Dies sei bereits in der letzten Instanz nicht geschehen.

Die Anwälte des Klägers zeigten sich nach dem Ende der Verhandlung enttäuscht. Sie hatten nach dem Tagesspiegel-Urteil von Oktober 1999 erwartet, mit dem Bremer Fall die Berufungsinstanz erfolgreich zu beenden. In Berlin hatte das Landgericht der Klage auf Urheberrechtsverletzungen von fünf Bildjournalisten stattgegeben. Die Fotografen bekamen Schadensersatz, nachdem der Tagesspiegel ihre Fotos ins Internet gestellt und an die Potsdamer Nachrichten weitergegeben hatte. Allerdings gab es hier offenbar Vereinbarungen, dass die Fotos nur im Tagesspiegel abgedruckt werden sollten.

ede