strippenzieher kohl
: Schlechter Beigeschmack

Fast schien es, als reute es Helmut Kohl wirklich, dass er seiner Partei mit seiner illegalen Spendenpraxis einen Schaden in Millionenhöhe zugefügt hatte. Nun zeigt sich aber, dass der Exkanzler – bauernschlau wie eh und je – bei der Wiedergutmachung seinen eigenen Vorteil fest im Auge hatte. Offensichtlich geht es ihm vor allem darum, nicht als erster vorbestrafter Kanzler in die Geschichte einzugehen. Dass dabei noch ein paar Milliönchen für die CDU abfallen, ist ein netter und öffentlichkeitswirksamer Nebeneffekt.

Kommentarvon KARIN NINK

Kohls Millionensammlung zum Ausgleich des finanziellen Schadens für die CDU war ein cleverer Schachzug. Akzeptiert Kohl die Bußgeldzahlung, räumt er offiziell seine Schuld ein. Doch ein Gerichtsverfahren hat er dann geschickt verhindert. Er wusste, dass er nur so bei den Staatsanwälten auf Milde hoffen konnte. Schadenswiedergutmachung nennt man das unter Juristen.

Dabei sind es nicht die acht Millionen, die Kohl von einer Reihe von Spendern für die Union gesammelt hat, die zählen. Maßgeblich sind die 700.000 Mark, die Kohl und seine Frau Hannelore – unter anderem mit einer Hypothek auf ihr Haus in Oggersheim – selbst beigesteuert haben. Wenn die Bonner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Kohl wirklich einstellt, hat er es zum dritten Mal geschafft, relativ ungeschoren aus einem Untersuchungsverfahren herauszukommen.

Bei den beiden ersten Verfahren in den 80er-Jahren halfen ihm seine Getreuen Uwe Lüthje und Horst Weyrauch aus der Patsche. Die Adjutanten standen ihm dieses Mal nicht zur Seite. Der „Kanzler der Einheit“ musste tief in die eigene Schatulle greifen. Aber was soll’s, wenn es ihm wieder einmal gelungen ist, den Lauf der Dinge in seinem Sinne zu manipulieren.

Einen Vorteil kann man einer solchen juristischen Entscheidung dennoch abgewinnen. Für den Untersuchungsausschuss zur CDU-Parteispendenaffäre hat dies zur Folge, dass Kohl sich nach Einstellung des Verfahrens nicht mehr auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen kann. Dann muss er die Spender nennen oder riskieren, mit Ordnungsgeld oder Beugehaft belegt zu werden.

Politisch aber hätte die Einstellung des Verfahrens einen schlechten Beigeschmack: Kohl kann – Parteispendenaffäre hin, Verdacht auf Schmiergeldzahlungen her – triumphieren. Wieder einmal hat er, ausgestattet mit der Macht des Exkanzlers, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Strippen gezogen.