Alle haben Angst vor Leuna

Deutsche Staatsanwaltschaften schieben sich gegenseitig die Zuständigkeit für Ermittlungen in der Bestechungsaffäre zu. Jetzt hat auch Berlin die Akten weitergeschickt

FREIBURG taz ■ Keine deutsche Staatsanwaltschaft ist bisher bereit, im Fall Leuna zu ermitteln. In der Affäre um mögliche Schmiergeldzahlungen an CDU-Politiker bei der Übernahme der Leuna-Raffinerie 1992 durch den französischen Elf-Konzern hat jetzt auch die Berliner Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit abgelehnt.

Nach Prüfung der Akten lägen keine Anhaltspunkte für einen möglichen Gerichtsstand in der Hauptstadt vor, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Dies bedeute allerdings keine inhaltliche Bewertung. Auch die Generalstaatsanwälte Bayerns und Sachsen-Anhalts hatten sich zuvor für nicht zuständig erklärt.

Der SPD-Politiker Friedhelm Julius Beucher, Mitglied im Kohl-Untersuchungsausschuss, findet dieses Zuständigkeits-Geschiebe „einfach schlimm“. An diesem „hochpolitischen Verfahren“ wolle sich offensichtlich niemand die Finger verbrennen, sagte er. Auch der Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa kritisierte in der Süddeutschen Zeitung: „Deutschland kann nicht erwarten, dass die Untersuchung der Leuna-Affäre von ausländischen Behörden übernommen wird.“ Bisher ermittelt die Justiz in Frankreich und der Schweiz wegen der Schmiergeldzahlungen. Die Schweizer Justiz ist zuständig, weil die Elf-Tochtergesellschaft „Elf International“ in Genf ansässig ist.

Interesse an Ermittlungen hat in Deutschland bisher vor allem der Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz, der mit seiner Untersuchung der CDU-Spendenaffäre schon viel Aufklärungsarbeit geleistet hat. Doch für Leuna ist er definitiv nicht zuständig. Weder wohnt einer der möglichen Tatbeteiligen in seinem Amtsbezirk, noch fand die Tat dort statt. Da ihm Berlin als Sitz der Treuhandanstalt am nächstliegenden schien, schickte Nemetz vor einigen Wochen entsprechende Akten an die dortige Staatsanwaltschaft. Diese schickte Nemetz die Akten wieder zurück. Wie zu hören ist, verweist die Berliner Staatsanwaltschaft auf eine Absprache der deutschen Generalstaatsanwälte, wonach Fälle von Subventionsbetrug immer am Sitz des Leistungsempfängers (hier: Leuna) anzuklagen sind. Zuständig wäre also Sachsen-Anhalt – wo man den Fall bereits zuvor abgelehnt hatte. CHRISTIAN RATH