Gericht macht noch nicht Schluss mit dem Ladenschluss

■ Berliner Oberverwaltungsgericht bestätigt Urteil gegen Kaufhof. Halle darf hingegen Sonntag öffnen

Berlin (taz) – Dem kreativen Umgang der Kaufhof AG mit dem deutschen Ladenschlussgesetz wurde gestern Einhalt geboten. Die Berliner Kaufhof-Filiale am Alexanderplatz darf künftig nicht mehr „Waren ohne Ortsbezug“ als „Berlin-Souvenirs“ verkaufen, entschied das Oberverwaltungsgericht.

Der Kaufhof am Alex hatte am vergangenen Sonntag alle Waren, vom Kaugummi bis zur Gardinenstange, mit dem Aufkleber „Berlin-Souvenir“ versehen und somit das komplette Warensortiment zum Verkauf angeboten. Doch erlaubt ist an einem Sonntag in diesem Teil der Stadt, der zuvor zur touristischen Zone erklärt worden war, nur „touristischer Bedarf“. Für dieses nach Ansicht der Gerichte durchsichtige Manöver muss der Kaufhof nun 50.000 Mark bezahlen.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) begrüßte die Entscheidung. Als „völlig unerträglich“ habe sie empfunden, dass „solche Rechtsverstöße ganz offen begrüßt und seine Initiatoren als Vorbilder gefeiert wurden“.

In der Stadt Halle sollen die Geschäfte hingegen am kommenden Sonntag komplett öffnen dürfen. Das Verwaltungsgericht in der Stadt hat einer Klage der Hallenser Händler gegen das Verkaufsverbot gestern stattgegeben.

Das Hauptargument der Einzelhänder, die Menschen wollten auch sonntags einkaufen, wurde unterdessen durch eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Bild und des MDR entkräftet: 62 Prozent der 1.100 Befragten sind gegen einen verkaufsoffenen Sonntag. sim

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