Der Papst kommt doch nach Neukölln

■ Die Klage einer Anwohnerin gegen die Botschaft des Vatikans neben der Basilika am Südstern wurde abgelehnt. Wohnqualität wird nach Ansicht des Gerichts nicht beeinträchtigt

Regina F. hatte sich einen starken Gegner ausgesucht: den Papst in Rom. Dementsprechend begrüßte sie gestern der Vorsitzende Richter der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts mit den Worten: „Guten Morgen, Sie nehmen es mit dem Papst auf.“ Gemeinsam mit Vertretern des Erzbistums, des Bezirksamtes Neukölln und der „Bürgerinitiative Hasenheide“ inspizierte das Gericht gestern bei einem Vororttermin das Kirchengrundstück neben der Johannes-Basilika am Südstern, der größten katholischen Kirche der Stadt. Denn Regina F. hatte gegen den dortigen Bau der Botschaft des Vatikans, die Nuntiatur, geklagt.

Auf einem Teil des kircheneigenen Grundstücks zwischen der Basilika und angrenzenden Wohnhäusern hatten die Anwohner jahrelang Grillpartys und Fußballspiele veranstaltet. Durch die 15 Millionen Mark teure vierstöckige Nuntiatur mit Empfangs- und Büroräumen, Kapelle, Tiefgarage und Wohnungen für Konventschwestern und Priester befürchten sie eine Verschlechterung ihres Wohnumfeldes. Die Klägerin, die seit neun Jahren gegenüber der freistehenden Basilika wohnt, hatte im Namen von etwa 30 Anwohnern gegen den im März vom Bezirk Neukölln erteilten Baubescheid geklagt. Unter den Anwohnern ist auch die Abgeordnete Ida Schillen, die kürzlich von den Bündnisgrünen zur Demokratischen Linken gewechselt ist.

Der Vorsitzende Richter, Wolf-Rüdiger von Hase, hatte beim Vororttermin Heraklit – „Alles fließt, alles bewegt sich“ – zitiert und gesagt, dass sich Berlin, wo sich auch „unwahrscheinlich viel bewegt“, mit den Anforderungen an eine Hauptstadt abfinden müsse. Das Landesdenkmalamt hatte schon im Vorfeld seine konservatorischen Bedenken „angesichts der besonderen Bedeutung des Bauvorhabens für das Land Berlin und der Erfordernisse einer Nuntiatur“ zurückgestellt.

So kam die Entscheidung des Gerichts am Nachmittag, dass die Errichtung der Nuntiatur in einem allgemeinen Wohngebiet „ausnahmsweise“ zulässig sei, nicht überraschend. Bei dem 3.900 Quadratmeter großen Grundstück handelt es sich nach Aufassung der Kammer um eine im sogenannten Innenbereich liegende Baulücke. Dies werde dadurch bestätigt, dass zwischen der Basilika und der Wohnbebauung der Hasenheide bereits ein genehmigter Flachbau vorhanden sei, der zuletzt als Gemeindehaus genutzt wurde. Demnächst soll mit dem Bau der Botschaft begonnen werden.

Der Apostolische Nuntius, Erzbischof Giovanni Lajolo, der als Doyen dem weltweiten Diplomatischen Corps vorsteht, hatte bei der Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Ende Mai erklärt, dass man die Bedenken der Anwohner „sehr ernst genommen“ habe, doch dass sie unbegründet seien. So werde kein Stück des öffentlichen Parks verlorengehen und auch der öffentliche Zugang erhalten bleiben. Nur zweimal im Jahr sei mit verstärktem Verkehrs- und Besucheraufkommen zu rechnen. Ein Nussbaum wurde bereits von der Mitte des Geländes an den Rand gepflanzt.

Die Bürgerinitiative zeigte sich enttäuscht nach der Gerichtsentscheidung. Das ist ein „weiterer Schlag gegen die Lebensqualität in Berlin.“ Regina F. fühlt sich benachteiligt im Vergleich zu den Mietern auf der anderen Straßenseite. „Meine Wohnung ist nur mickrige 23 Meter von der Botschaft entfernt“, klagte sie. Die Bürgerinitiative wusste gestern noch nicht, ob sie vor das Oberverwaltungsgericht ziehen wird. B. Bollwahn de Paez Casanova