Pension Bratpfanne

■ In Bern verspeist ein Mitarbeiter der Wasserwerke seine Amtskollegen

Bern (taz) – Das Eingeständnis einer kulinarischen Vorliebe hat einem Schweizer Beamten in Konflikt mit Tierschützern gebracht. Streng genommen trägt der Speiseplan des Berners sogar kannibalistische Züge, denn die Forellen, die der Mann gerne verspeist, sind Amtskollegen. Zur Überprüfung des Grundwassers setzt man in Bern nämlich Regenbogenforellen in amtlicher Funktion in Aquarien, durch die Grundwasser fließt. Geschieht den Tieren ein Leid, lässt das Rückschlüsse auf die Wasserqualität zu. Nach drei Jahren, wenn die Arbeitsleistung der Wasserprüfer nachlässt, werden sie in Pension, d. h. in die Bratpfanne geschickt. Anlässlich eines Jahresausflugs des Berner Stadtrats ins Wasserversorgungsamt berichtete der Forellen-Chef unvorsichtigerweise von dieser Praxis und brachte Tierfreunde gegen sich auf.

Der Vorgang wirft kein gutes Licht auf den innerbehördlichen Umgang mit verdienten Mitarbeitern. Die Forellen sind schließlich rund um die Uhr im Einsatz, ohne Urlaubsanspruch oder Weihnachtsgeld, und werden auch noch ständig observiert. Vor den Aquarien sind Videokameras installiert, die ununterbrochen die Becken filmen und die Bilder an einen Computer weiterleiten. Sollte einmal Gift in das Wasser geraten und die Forellen sterben, wäre das Wasser nicht mehr in Bewegung, was den Rechner sofort zu einer Alarmmeldung veranlassen würde. In technischer Hinsicht hat man sich in Bern also viele Gedanken gemacht. Über soziale Fragen, etwa Pensionsansprüche, dagegen nicht. Es sei zu aufwendig, die ausgemusterten (dennoch wohlschmeckenden) Forellen in natürliche Gewässer auszusetzen, stottert der Amtsleiter.

Die Tierschützer sind über eine solche Behandlung von Leistungsträgern erzürnt und fordern für die Fische ein Asyl. Der Direktor des Berner Tierparks Dählihölzli hat bereits vorhandene Kapazitäten signalisiert. Im Durchflussbecken des Moschusochsen-Geheges sei noch Platz. Felix Ruhl

Die Kollegen arbeiten rund um die Uhr, ohne Urlaubsanspruch oder Weihnachtsgeld, und werden auch noch observiert