FDP contra KPD/RZ

■ Landeswahlleiter läßt 27 Parteien zur Abgeordnetenhauswahl im Oktober zu

Ganze 27 Parteien treten am 10. Oktober zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus oder zu den BVV-Wahlen an. Das teilte der Landeswahlausschuß gestern im Anschluß an seine erste Sitzung mit.

Parteien, die noch in keinem Parlament vertreten sind, müssen allerdings bis zum Wahltermin noch Unterschriften vorlegen. Damit könnte sich die Anzahl noch verringern. 1994 hatten 23 Parteien den Sprung ins Abgeordnetenhaus versucht.

Die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) will diesmal ebenso ins Landesparlament wie der rechte Bund Freier Bürger und die „Republikaner“. Auch die Demokratische Linke (DL), die Digitalen oder die Grauen Panther stehen zur Abstimmung. Die FDP ist für den Urnengang genauso zugelassen worden wie die Humanistische Partei oder die Spaßguerillatruppe Kreuzberger Patriotischen Demokraten/Realistisches Zentrum (KPD/RZ), die Tierschutzpartei oder die Naturgesetzpartei und die Partei Bibeltreuer Christen.

Drei Parteien wollen sich nur an den parallel stattfindenden Wahlen zu Bezirksverordnetenversammlungen beteiligen. Dabei handelt es sich um die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Deutschlandpartei (DLP) und die Friedrichshainer Amorphen Zentralisten (FAZ).

Vier Parteien sprach der Landeswahlausschuß die Parteieigenschaft ab: Die Berliner Partei für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (BPR) scheiterte an ihrer einseitigen Ausrichtung auf die Rechtschreibreform, die Europa-Partei Deutschland (EUPD) verfügt kaum über Mitglieder. Die Freiheitliche Volkspartei (FVP) und die Sozialkapitalistische Partei Deutschlands hatten keine vollständigen Unterlagen eingereicht.

mwa, iha