Flucht vor Bettpfannen

■ Ex-Zivi mußte sich wegen Entfernung von der Dienststelle verantworten

Für mindestens 200 junge Männer im Jahr ist Zivildienst immer noch Zuvieldienst. Denn so viele der rund 140.000 Zivis erscheinen früher oder später nicht mehr bei ihrer Dienststelle - ohne sich abzumelden. Nicht jeder ist ein Totalverweigerer, erklärt Peter Tobiassen von der „Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer“ in Bremen. Manch einer ist schlicht von der Arbeit sozial überfordert. Andere sind psychisch krank, scheuen aber den Gang zum Psychiater.

Die regelmäßige Folge des unerlaubten Fernbleibens: Disziplinarverfahren und Strafprozeß vor einem Zivilgericht. Einer von diesen Männern ist Andre Z. Gestern stand er vor dem Amtsgericht Bremen, um zu erklären, warum er seinem Dienst auf der Intensivstation des Rote Kreuz Krankenhauses dreimal für längere Zeit fern geblieben ist. Da er schon früher eine Zivildienststelle nicht angetreten hatte, um seinen Job bei einem Baumarkt nicht zu verlieren, ist er bereits vorbestraft. Bis zu fünf Jahre könnte ihn das Gericht wegschließen lassen, wenn bewiesen wird, daß er ein schlichter „Drückeberger“ ist.

Eine Entscheidung wurde gestern vertagt. Nun soll ein psychiatrisches Gutachten klären, ob Andre Z. seine zwei Hörstürze tatsächlich bekommen hat, weil er „Kranke und Behinderte nicht sehen“ kann. Ob er von dem Krankenhaus-Alltag tatsächlich so geschockt war, daß er wiederholt brechen mußte, am ganzen Körper zitterte und weder Krankmeldung noch Hilfe von Psychologen organisieren konnte? Oder ob er nicht doch eher seinen Job behalten wollte, um seine Schulden zu bezahlen? Wenn ihm letzteres nachgewiesen wird, muß er ins Gefängnis. cd