AStA muß für Maulkorb-Verstoß büßen

■ AStA verlor gleich zweimal vor Gericht: Der Rektor darf die Kassenbücher kontrollieren, der Studierendenausschuß jedoch keine allgemeinpolitischen Äußerungen verbreiten

Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) der Bremer Universität hat gestern vor dem Verwaltungsgericht gleich zwei Niederlagen kassiert. Im Streit um die Herausgabe der Finanzunterlagen der letzten fünf Jahre ordnete das Verwaltungsgericht an, daß der AStA diese Unterlagen dem Rektor zur Kontrolle aushändigen muß. Wenn die Studentenvertretung die Kontrolle ihres Finanzgebahrens vermeiden wolle, so das Gericht, würde sich „ein rechtswidriger und binnendemokratisch wenig transparenter Zustand verlängern, der einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht angemessen ist, die dem Rechtsstaat und Demokratieprinzip verpflichtet ist und aus Beiträgen ihrer Pflichtmitglieder finanziert wird“.

Für den Fall, daß der AStA sich dieser „einstweiligen Anordnung“ nicht unterwirft, droht das Gericht mit einer Ordnungsstrafe zwischen 5.000 und 500.000 Mark. Bei der Finanzkontrolle geht es unter anderem darum, wofür das Studentengeld ausgegeben worden ist.

Einen Schritt weiter ist die Kette gerichtlicher Auseinandersetzungen im Streit um das allgemeinpolitische Mandat. Hier hat das Verwaltungsgericht „ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Mark gegen die Studentenschaft“ verhängt. Durch diese Summe, so die Richter in ihrem Beschluß, soll der AStA „nachdrücklich ermahnt werden, den Beschluß des OVG Bremen aus November 1997 in Zukunft zu beachten“. Damals hatte das Oberverwaltungsgericht in einer Eilentscheidung klargestellt, daß der AStA nach dem bremischen Hochschulgesetz, das sich auf das Hochschulrahmengesetz bezieht, kein allgemeinpolitisches Mandat hat, und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld zwischen 5.000 Mark und 500.000 Mark angedroht.

Ohne das allgemeinpolitische Mandat, so der AStA damals, „kann einem die Verfaßte Studentenschaft gestohlen bleiben. Die linken und kritischen Studierenden werden einen anderen Weg finden, sich zu artikulieren. Den AStA benötigen sie dann nicht mehr.“

Der AStA hat, so interpretiert das Gericht die Begründung für die Anzeigenserie, „bewußt“ und daher schuldhaft gegen dieses Verbot verstoßen, als er in der taz im April eine Anzeigenkampagne startete. Die Anzeigen, in denen der Streit um das politische Mandat thematisiert wird, und die Anzeige gegen die Primaten-Experimente an der Universität hätten einen Hochschul-Bezug, fand das Gericht, nicht so aber die Anzeigen gegen den „großen Lauschangriff“, gegen die deutsche Türkei-Politik oder etwa die gegen die Castor-Transporte. Zudem beteiligte sich der Bremer AStA an einer bundesweiten Zeitschrift „P&M – für Politik- und Meinungsfreiheit“.

Die Behauptung, die Einschränkung der AStA-Arbeit auf Hochschulpolitik solle „kritische Äußerungen aus der Studentenschaft“ unterbinden, weist das Verwaltungsgericht ausdrücklich zurück: Jedem einzelnen Zwangsmitglied sei es unbenommen, „in dessen eigenem Namen allgemeinpolitische Verlautbarungen abzugeben. Zur Abgabe allgemeinpolitischer Äußerungen im Namen ihrer Mitglieder“ sei die Studentenvertretung „jedoch nicht legitimiert“.

Der AStA wollte sich gestern zu den beiden Gerichtsentscheidungen nicht äußern. Wenn die Begründungen vorliegen, so meinte ein AStA-Vertreter gegenüber der taz, dann werde man vermutlich Berufung einlegen. Danach bliebe der Gang zum Bundesverfassungsgericht. K.W.