Reiseverbot für Hooligans gefordert

■ GdP-Chef Lutz will straffälligen Fans Auslandsreisen untersagen

Der Ruf nach Schnellverfahren gegen deutsche Hooligans wird lauter: 90 Prozent der Deutschen seien dafür, daß mit gewalttätigen Fußballfans kurzer Prozeß gemacht werden soll, ermittelte das Meinungsforschungsinstitut „dimap“ für Bild und den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Ein Ausreiseverbot für Hooligans forderte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Hermann Lutz, in der gestrigen Ausgabe der Bild am Sonntag.

Einen „wenig durchdachten Schnellschuß“ nannte Volker Beck, Bundestagsabgeordneter und Rechtsexperte der Grünen, den Vorschlag gegenüber der taz. Ein Reisebann für Hooligans würde gegen das Bürgerrecht auf Reisefreiheit verstoßen und sei verfassungsrechtlich nicht gedeckt. Ausreiseverbote könnten allenfalls in richterlichen Urteilen als Sanktionen für Straftäter erteilt werden. Präventiv dürfe die Polizei ohnehin keine Ausreiseverbote erlassen.

Darin wird ihm GdP-Chef Hermann Lutz zustimmen, will er Ausreiseverbote doch als Auflage für Straftäter verstanden wissen. Abgeguckt hat Hermann Lutz die Reisebann-Idee in Großbritannien. Dort sollen auffällig gewordene Hooligans die Insel für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht mehr verlassen dürfen, wie die britische Regierung am vergangenen Dienstag ankündigte.

Volker Beck findet indessen, daß die deutschen Rechtsmittel gegen Hooligans völlig ausreichend seien, wenn die Polizei gegen sie genauso kreativ wie gegen Atomkraftgegner vorgehen würde. Polizeigewahrsam sei nicht das einzige Mittel, Fußballfans von Gewalt abzuhalten. Viel zu selten würde zum Beispiel das Instrument der Führungsaufsicht angewandt, meint Volker Beck. Ein verurteilter Hooligan könne über Jahre hinweg Auflagen bekommen. Außerdem empfiehlt Volker Beck dem Bundesinnenminister ein Modellprogramm für Fußballfans. Mit Austausch- und Kennenlernaktionen zwischen gegnerischen Schlachtenbummlern könne man präventive Arbeit leisten. Dazu sollten die bestehenden Fanprojekte finanziell gesichert werden.

Für das heutige WM-Achtelfinalspiel zwischen Deutschland und Mexiko gelten zunächst einmal verschärfte Sicherheitsbestimmungen: Bis morgen vormittag dürfen in Montpellier keine alkoholischen Getränke verkauft werden. Die Sicherheitskräfte wurden zu „besonderer Wachsamkeit“ aufgerufen. Heike Spannagel