■ Vom IC in den ICE gewechselt: Bahn AG ruft wegen 50 Pfennig die Polizei
: „Die Preise machen wir!“

Wie teuer ein Polizeieinsatz ist, bekommt man unregelmäßig, aber immer wieder zu hören. Ab welchem Streitwert die Polizei gerufen wird – das zeigt zum Beispiel die nach unten offene Selbst-Richter- Skala der Deutschen Bahn. Sie rutschte jüngst auf den Betrag von fünfzig Pfennig.

Fünfzig Pfennig – das ist der kleine Unterschied, je nachdem, ob man als Besitzer einer BahnCard für die Strecke Stuttgart– Mannheim den IC-Zug wählt oder den exklusiveren ICE. Vor kurzem bestieg ein Reisender, der auf dem Weg von Tübingen nach Köln war, in Stuttgart den InterCityExpress bis Mannheim, um dort in einen InterCity nach Köln umzusteigen. Verbotenerweise, denn er hatte nur einen IC-Zuschlag gelöst. Die Zuschlagsdifferenz zum ICE beträgt, wie erwähnt, fünfzig Pfennig. Der Schaffner im ICE von Stuttgart nach Mannheim verlangte jedenfalls eine Nachzahlung von dem Reisenden, und, weil der schon im Zug saß, einen Aufpreis von 3 Mark, machte zusammen 3,50 Mark.

Der Reisende wollte aber nur die Zuschlagsdifferenz von fünfzig Pfennig nachzahlen und hielt dem Mann in Uniform ein 50-Pfennig- Stück hin. Doch der blieb hart. Mit den Worten: „Wir machen hier die Preise und nicht Sie!“ weigerte er sich, den kleinen Silberling anzunehmen. Er blieb dabei: „3 Mark 50!“ Auch der Reisende blieb standhaft: „Wenn ein Zug Verspätung hat, kriegt man ja auch nichts wieder zurück“, so sein Argument.

Eskalationsstufe zwei setzte ein. Der Schaffner machte nun eine Strafgebühr von 60 Mark geltend, füllte einen Vordruck aus und alarmierte über Bordtelefon die Beamten vom Bundesgrenzschutz in Mannheim. Als der ICE dort einfuhr, standen zwei BGS-Beamte bereits auf dem Bahnsteig – und zwar, Organisation in Perfektion, exakt an der Zugtüre, durch die der Reisende aussteigen mußte. Es gab kein Weiterkommen.

Auf dem Gleis gegenüber wartete der Anschluß-IC-Zug nach Köln bereits. Die Grenzschützer ließen den Reisenden erst einsteigen, nachdem er seine Personalien angegeben hatte. Die Alternative wäre ein von der Zeitspanne unkalkulierbarer Aufenthalt in der Wache des BGS gewesen. Auf die habe ich verzichtet. Thomas Moser

P.S.: Unser Autor korrespondiert zur Zeit mit einem Inkasso-Unternehmen, das von ihm 66 Mark fordert. Inklusive Mahngebühren.