Lukrative Schwangere

■ Auch Ärzte, die nicht nur Abtreibungen durchführen, klagen gegen Bayerns Sonderrecht

Karlsruhe (taz) – Er steht nicht im Scheinwerferlicht der Medien. Aber vom bayerischen Sonderrecht für Abtreibungen ist er genauso betroffen. Der Würzburger Gynäkologe Horst Hüttenreuter klagt gegen Bayern.

Hüttenreuter führt in seiner „Mischpraxis“ nicht nur Schwangerschaftsabbrüche durch. Er behandelt auch gynäkologisch. Seine Frau Ute Lossek, eine ausgebildete Hebamme, hilft Schwangeren bei der Geburtsvorbereitung. Daß die Abtreibungen so großen Raum einnehmen (60 Prozent seiner Einnahmen, 25 sind in Bayern erlaubt), war nicht geplant. Doch Hüttenreuter kann und will sich dem Bedarf nicht entziehen. „Im Würzburger Raum kenne ich keinen anderen, der das macht, da kann ich doch nicht einfach sagen: Im nächsten halben Jahr gibt es keine Abtreibungen mehr.“

Doch auch in der Sache hält Hüttenreuter die bayerische 25-Prozent-Quote für abwegig. „Um Abbrüche gut und sicher auszuführen, brauche ich Routine, das heißt: Ich muß mindestens 300 Abbrüche pro Jahr ausführen.“ Das bayerische Sozialministerium setzt die Grenze für eine normale Arztpraxis jedoch bei jährlich nur 150 Abtreibungen an.

Daß zweifelnde Frauen bei ihm schlecht beraten werden, hält Hüttenreuter für abwegig: „Selbst wenn man mir Profitdenken unterstellen würde, dann müßte ich den Frauen eher zur Schwangerschaft raten. Denn an einer Schwangeren verdienen wir unter dem Strich viel mehr.“ Hüttenreuter vermeidet zwar, daß Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, mit Schwangeren das Wartezimmer teilen müssen. Die Fotos mit den glücklichen Babys bleiben jedoch hängen. „Das hilft der Frau, ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen“, meint Hüttenreuter. rath