■ Gauweiler sät Haß, auch weil die Linke keine Klarheit schafft
: Die Ausländerpolitik hat Grenzen

Jetzt hat die CSU die neue Runde im ritualisierten Rechts-links-Clinch über die Asyl- und Ausländerpolitik eröffnet. Dem groben Klotz aus Bayern wird der nicht minder grobe linke Keil bald folgen: „Ausländerfeinde“ gegen „multikulturelle Träumer“, dieses gefährliche Stück steht vor der Wiederaufführung.

Daß die CSU mit ihrer Parole „Deutschland und Bayern sind kein Einwanderungsland“ im Wahlkampf glaubt Punkte machen zu können, ist dabei nicht nur ein Reflex auf die Wahlerfolge der Rechtsradikalen. Verantwortung dafür trägt auch ein linkes Milieu in Deutschland, das in der Asyl- und Flüchtlingspolitik weiter Alternativen suggeriert, die historisch längst überholt sind. Was immer die CSU schwätzen mag, Deutschland ist Einwanderungsland — und war es seit 1945 immer. Erst kamen die „Vertriebenen“, dann die „Gastarbeiter“, „Asylsuchenden“ und die „Aussiedler“.

Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für ein gedeihliches Zusammenleben in dieser multikulturellen Gesellschaft zu schaffen. Die doppelte Staatsbürgerschaft gehört dazu ebenso wie ein Einwanderungsgesetz. Wer allerdings über Einwanderungsquoten redet, darf über Abschottung und Abschiebung nicht schweigen. Beides gehört zusammen, denn den meisten Menschen, die nach Deutschland streben, wird auch kein Einwanderungsgesetz die Tür öffnen können.

Eine Linke, die so tut, als könne sie an diesen Zuständen durch eine andere Flüchtlingsaufnahmepolitik etwas ändern, belügt sich selbst. Sie kann dies tun, solange sie sich in der Opposition befindet. Das gilt auch für das Asylrecht. Wer hier glaubt, man könne zu dem Zustand vor der Grundrechtsänderung im Jahr 1993 zurückkehren, erliegt einem gefährlichem Irrtum. Tatsächlich ist das Asylrecht alter Prägung nicht durch die Mehrheit im Bundestag aufgehoben worden – die hat die Veränderung lediglich ratifiziert –, sondern durch den Wegfall des Eisernen Vorhangs. Nur weil Millionen von Menschen die Inanspruchnahme dieses Rechtes durch Mauer und mangelnde Information verwehrt war, konnte der Art. 16 des Grundgesetzes jahrzehntelang wie ein moralischer Leuchtturm in die Welt strahlen.

Über die stoffliche Basis dieses schönen Scheins verlor die Linke indes nie ein Wort. Bis 1989 fiel das nicht weiter auf. Als aber danach Hunderttausende pro Jahr Aufenthalt, Rechtswegegarantie und Sozialhilfe begehrten, war der Status quo nicht zu halten. Daß die Linke es sich erlaubte, diese bittere Wahrheit zu verdrängen, hilft jetzt der CSU. Walter Jakobs