Fokker-Prozeß: Klage gegen Dasa abgewiesen

■ Musterprozeß gegen die Daimler-Benz-Tochter vor dem Landgericht schnell gescheitert

München (rtr) – Die Klage eines Fokker-Anlegers gegen die Daimler-Benz Aerospace (Dasa) ist überraschend bereits am ersten Prozeßtag abgewiesen worden. Das erklärte der Anwalt des Klägers, Christian Gloeckner, am Dienstag nachmittag. Eine Begründung lag zunächst nicht vor.

Ein Unternehmer aus dem Raum Nürnberg hatte die Dasa auf Schadenersatz verklagt. Er wirft der Dasa vor, dem damals schon konkursreifen niederländischen Flugzeugbauer Fokker unrechtmäßig Mittel von über einer Milliarde Mark entzogen zu haben. Ohne den Entzug der Mittel wäre es nicht zum Konkurs gekommen, sagte Gloeckler. Das Geld habe auch zur Entschädigung der Anleger nach dem Konkurs gefehlt.

Der Kläger will nach Angaben eines Anwalts gegen die Abweisung der Klage Rechtsmittel einlegen. Der Unternehmer hatte seine Firma verkauft und den Erlös in Fokker-Anleihen angelegt. Durch den Konkurs der Firma sei er um 1,25 Millionen Mark geschädigt worden, argumentiert der Kläger. Der Vorsitzende Richter der 28. Zivilkammer, Manfred Meyer, hatte dazu erklärt, ihm komme der Kläger ein wenig vor wie „ein potentieller Erbe, der dem Erblasser Geld leiht und dann enttäuscht ist, wenn er doch nichts erbt“.

Bei dem Prozeß handele es sich um die erste Klage eines Betroffenen gegen die Dasa. Nach Angaben von Anwälten warten andere Fokker-Anleger auf den Ausgang des Verfahrens, um dann gegebenenfalls ebenfalls Forderungen an die Dasa zu stellen.