Hindernisse für die „Hunde des Krieges“

Südafrika verbietet Söldnereinsätze im Ausland ohne staatliche Genehmigung. Für Profis wie die berüchtigte Firma Executive Outcomes läßt das neue Gesetz allerdings allzu große Schlupflöcher  ■ Aus Johannesburg Kordula Doerfler

Südafrikas „Hunde des Krieges“ sollen künftig ihr Geld nicht mehr ohne eine staatliche Genehmigung in ausländischen Kriegsgebieten verdienen. Ein entsprechendes Gesetz, das private Söldnertätigkeit im Ausland grundsätzlich verbietet, ist am Donnerstag abend einstimmig und ohne Kontroverse vom Parlament in Kapstadt verabschiedet worden.

Das Gesetz, das schon seit Monaten vorliegt, richtet sich vor allem gegen Söldnertruppen wie die in Pretoria ansässige Firma mit dem harmlosen Namen Executive Outcomes Corporation. Das vermutlich größte Unternehmen dieser Art weltweit verfügte im vergangenen Jahr nach Angaben von einem seiner Gründer, Eeben Barlow, über eine schlagkräftige Truppe von rund 1.000 Mann, die jederzeit mobilisiert werden konnten. Barlow, früher Offizier in einer berüchtigten Eliteeinheit der Apartheidarmee, und seine Männer verstehen ihr Handwerk: die meisten sind ausgebildete Profikiller aus der früheren Armee, Polizei und den Untergrundarmeen der Befreiungsbewegungen.

In drei spektakulären Fällen konnte Executive Outcomes (EO) nachgewiesen werden, tatsächlich in ausländischen Krisengebieten aktiv gewesen zu sein – und dafür astronomisch bezahlt worden zu sein: Im angolanischen Bürgerkrieg bildete EO offiziell Truppen des heutigen Präsidenten Eduardo dos Santos aus und verhalf dessen MPLA zum entscheidenden Sieg über die Rebellenbewegung Unita. Dort und 1995 im westafrikanischen Sierra Leone ging die Hilfeleistung von EO an die jeweilige Regierung jedoch weit über „Beratung“ und „Ausbildung“ hinaus: südafrikanische Söldner kämpften aktiv gegen die Rebellen. Zuletzt tätig wurde EO im vergangenen Jahr im Pazifikstaat Papua-Neuguinea, wo die Regierung die Truppe ebenfalls angeblich zu Ausbildungszwecken anheuerte.

Seitdem die Machenschaften der Firma aufgedeckt wurden, steht Südafrikas erste demokratische Regierung unter Druck, etwas gegen derartige Aktivitäten zu tun. Ihr Vorgehen ist indessen windelweich und nicht sonderlich konsequent. So verkaufen die staatlichen Rüstungskonzerne immer noch Waffen in Kriegsgebiete – mit ausdrücklicher Genehmigung der ANC-geführten Regierung. Und das jetzt verabschiedete Gesetz läßt Lücken, die Profis wie EO leicht ausnutzen können.

Vollkommen unberührt bleiben ohnehin die vielfältigen zivilen Geschäftsinteressen der Firma. Denn EO verdient nicht nur an fremden Kriegen, sondern macht über ein kompliziertes Geflecht von Firmen in aller Welt ein Vermögen. Doch auch auf militärischem Gebiet bleiben allzu große Schlupflöcher. Das Gesetz verbietet zwar Privatpersonen und Firmen, zu privaten Zwecken in ausländische militärische Konflikte einzugreifen. Wie Verteidigungsminister Joe Modise (ANC) noch einmal klarstellte, soll technische und militärische Hilfe für „demokratisch legitimierte“ Regierungen aber möglich sein. Genau darauf beruft sich EO jedoch stets. „Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen“, behauptet Barlow, das von den neuen Regelungen gar nicht betroffen sei.

Allerdings ist künftig für solche „Hilfe“ die Genehmigung eines ressortübergreifenden Ausschusses der Regierung notwendig, der auch die staatlichen Rüstungsexporte überwacht. Der allerdings hat jüngst genehmigt, daß ein Moratorium für südafrikanische Waffenlieferungen nach Ruanda wieder aufgehoben wird. Offizielle Begründung: die dortige demokratisch legitimierte Regierung brauche sie zur Stabilisierung der Grenzen und zum Schutz der Flüchtlinge. Sicher wäre auch EO an derartiger Aufbauhilfe interessiert. Schon im vergangenen Jahr hat sich die Firma beim Verteidigungsministerium als Dienstleistungsbetrieb eintragen lassen.