Das MAI soll vor Gericht

■ Ausschuß des Europaparlaments fordert Überprüfung des Investitionsabkommens

Berlin (taz) – Der Europäische Gerichtshof soll das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) gründlich prüfen, bevor es von den EU-Staaten unterzeichnet wird. Gestern verabschiedete der Außenhandelsausschuß des Europäischen Parlaments mit nur einer Gegenstimme eine entsprechende Vorlage des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Kreissl-Dörfler.

Das umstrittene Abkommen, über das die OECD derzeit verhandelt, soll ausländischen Investoren auf der ganzen Welt Schutz vor Benachteiligungen garantieren. Der Ausschuß beschloß nun, daß der Vertrag die Rücknahme bestehender Umwelt- und Sozialstandards in den einzelnen Ländern ausschließen müsse. Zudem soll bindend geregelt werden, daß das MAI die Verschärfung oder Neuformulierung von Umwelt- und Sozialgesetzgebung nicht behindern dürfe. Die kulturelle Autonomie der Staaten dürfe nicht eingeschränkt werden.

Sollten die Europarichter zum Schluß kommen, daß das MAI mit den europäischen Standards nicht zu vereinbaren ist, könnten die EU-Mitglieder dem Abkommen nicht beitreten. Das Europaparlament stimmt am 12. März über die Vorlage ab. lieb