Wassergutachten für die Kohle

Betreiberin von Garzweiler II und SPD sehen keine Hindernisse mehr für den Abbau der Kohle. Im Gegensatz zu den Grünen. In NRW kriselt es mal wieder  ■ Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Ob die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen hält, wird sich Mitte der Woche entscheiden. Am Sonntag war die Konsenssuche zwischen den Führungsleuten beider Parteien, darunter Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und Umweltministerin Bärbel Höhn (Bündnisgrüne), entgegen den Erwartungen erneut gescheitert. Gerungen wird nach wie vor über den Umgang mit dem nun zur Genehmigung anstehenden Rahmenbetriebsplan für den Braunkohletagebau Garzweiler II.

Ein vorläufiger Entwurf des Rahmenbetriebsplans liegt dem Betreiberunternehmen Rheinbraun, ein Tochterunternehmen des Essener RWE-Konzerns, seit Mitte vergangener Woche vor. Gestern fanden darüber Erörterungen zwischen dem Unternehmen und dem zuständigen Bergamt Düren statt. Gegen die im Entwurf enthaltenen wasserwirtschaftlichen Auflagen wird Rheinbraun nach Auffassung des Kölner Regierungspräsidenten Franz-Josef Antwerpes wahrscheinlich Widerspruch anmelden. Die Oberaufsicht über das Bergamt führt der sozialdemokratische Wirtschaftsminister Wolfgang Clement.

Für die bündnisgrüne Führungsetage ist von entscheidender Bedeutung, daß aus dem Plan keine präjudizierende Wirkung für die wasserrechtliche Erlaubnis erwächst. Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist Umweltministerin Höhn zuständig. Sie hat wiederholt deutlich gemacht, daß ihrer Auffassung nach wesentliche Wasserfragen noch einer Klärung bedürfen. Zur Einholung zusätzlicher Wassergutachten hatte das Kabinett erst kürzlich zwei Millionen Mark bewilligt. Wann dieser Prüfungsprozeß zu einem Abschluß kommt, steht dahin. RWE-Chef Dietmar Kuhnt erwartet eine Entscheidung noch vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr: „Von der Sache her“, so Kuhnt wärend der RWE-Hauptversammlung in der vergangenen Woche, „besteht kein Grund, die wasserrechtliche Erlaubnis nicht bis Mitte nächsten Jahres zu erteilen.“ In die gleiche Kerbe haut die Bergarbeitergewerkschaft IG BCE: Nachdem bereits 63 Gutachten eingeholt worden seien, könnten „aus wasserrechtlicher Sicht keine grundlegenden Hindernisse mehr bestehen“. Eine Entscheidung müsse deshalb bis Mitte 1998 „möglich sein“.

Diese Sicht stößt bei Höhn auf Widerspruch. Eine „ergebnisoffene Überprüfung“ verbiete angesichts der offenen Fragen jegliche inhaltliche und zeitliche Festlegung. Für den Fall, daß die Koalitionspartner noch in dieser Woche zu einer Einigung kommen sollten, wird die Entscheidung über die Fortsetzung der Koalition seitens der Bündnisgrünen auf einem Sonderparteitag Mitte Januar fallen.