Vier Räder – einem Pferdewagen nicht unähnlich

Auch mit einem Kinderwagen darf man in Italiens Einbahnstraßen nicht in Gegenrichtung fahren. Mit dieser Begründung wies ein Amtsrichter im norditalienischen Busto Arsizio bei Varese die Klage einer jungen Mutter gegen einen Bußgeldbescheid ab. Die Frau hatte ihren kleinen Sohn im Kinderwagen gegen die Fahrtrichtung einer Einbahnstraße geschoben. Dabei war sie von einem Verkehrspolizisten angehalten worden, der 50.000 Lire Bußgeld forderte, gut 50 Mark. Die Mutter verklagte ihn daraufhin wegen Amtsmißbrauchs. Zu Unrecht, entschied der Richter. Ein Kinderwagen sei ein Gefährt mit vier Rädern und deshalb einem Pferdekarren nicht unähnlich, hieß es. Für solche sei es aber verboten, auf der Einbahnstraße in entge-

gengesetzter Richtung zu fahren.

Foto: Erika Barahona Ede