Koalition will Windmüller schlechter vergüten

■ Hessens Umweltministerin Margarete Nimsch kritisiert neue Pläne der Bonner Koalition, die Vergütung für Strom aus Windkraft zu beschneiden. Zickzackkurs verunsichere Investoren

Frankfurt/Main (taz) – Die Bonner Koalition verunsichert Investoren, die ihr Geld in den Ausbau der Windenergie stecken wollen. Das meint zumindest die hessischen Umweltministerin Margarete Nimsch von Bündnis 90/Die Grünen. Nimsch kritisierte gestern, daß die Abgeordneten der Bonner Koalition jetzt doch wieder einen Entwurf vorgelegt hätten, mit dem die Vergütung für Strom aus Windkraft verringert werde.

Durch diesen „Schlingerkurs“ bei der geplanten Novelle des Stromeinspeisegesetzes würden nicht nur die Investoren verunsichert, sondern auch Tausende Arbeitsplätze bei den Hersteller von Windkraftanlagen und im Maschinenbau gefährdet. Der neue Bonner Entwurf, datiert vom 16. Oktober, sieht vor, die Vergütungen für diese Einspeisungen von heute gut 17 Pfennigen pro Kilowattstunde zeitlich zu begrenzen und schließlich zu senken.

Dabei habe die Koalition erst in der letzten Septemberwoche den Oppositionsfraktionen und auch den Ländern (Bundesrat) signalisiert, daß die Absenkung der Vergütungen eigentlich vom Tisch sei.

Das „Hin und Her“ in Bonn, gefährde auch die Erreichung des Kohlendioxidminderungsziels der Bundesregierung. Das Investitionsklima werde so nachhaltig verschlechtert. „Ein Bärendienst für die Umwelt und für die wirtschaftliche Entwicklung.“

Hessen sei bereit, die Errichtung von Windkraftanlagen weiter finanziell zu fördern. Damit die Anlagen dann aber auch wirtschaftlich betrieben werden können, seien die „Windmüller“ auf erhöhte Einspeisungsvergütungen angewiesen. In dem Gesetzentwurf der Koalition heißt es, daß das Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Windkraft in sein Netz absenken kann.

Das soll für den Fall gelten, daß der Windmüller nicht bereit ist, seine betriebswirtschaftlichen Verhältnisse von einem vom Energieversorgungsunternehmen bestimmten Wirtschaftsprüfer untersuchen zu lassen. Die im Gesetz festgeschriebenen Voraussetzungen für die Gewährung des erhöhten Einspeisevergütung sollen in bestimmten Zeitabständen neu überprüft werden. Klaus-Peter Klingelschmitt