Täter bleiben sitzen

■ Solingen: Revision gegen Brandtäter vom Bundesgerichtshof verworfen

Karlsruhe/Düsseldorf (taz) – Die Verurteilung der vier Solinger Brandstifter durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht ist rechtskräftig. Das hat jetzt der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschieden. Nach Auffassung der Revisionsinstanz haben sich die von den Angeklagten und Teilen der Presse heftig kritisierten Düsseldorfer Richter bei ihrer Urteilsfindung weder verfahrensrechtliche noch sachliche Rechtsfehler zuschulden kommen lassen.

Die Schuld der vier zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 23 Jahre alten Täter sei im Urteil, so heißt es in dem BGH-Beschluß wörtlich, „nachvollziehbar dargetan“.

Nach einer 18 Monate währenden Hauptverhandlung waren drei der vier Angeklagten wegen Mordes an fünf Mitgliedern der türkischen Familie Genç in Tateinheit mit versuchtem Mord an 14 weiteren Familienmitgliedern und besonders schwerer Brandstiftung zu einer Jugendhöchststrafe von 10 Jahren verurteilt worden.

Gegen den 23jährigen Markus G., den einzigen Erwachsenen des Quartetts, der sein Geständnis später widerrufen hatte, verhängten die Düsseldorfer Richter eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Während die Anwälte der Familie Genç gestern die Revisionsentscheidung begrüßten, bekräftigte Verteidiger Jochen Ohliger erneut seine Kritik an der Verurteilung seines Mandanten. Durch die Revisionsentscheidung sei dessen Verurteilung „zwar ,rechtskräftiger‘ geworden, aber nicht richtiger“.

Beendet ist die juristische Auseinandersetzung um den Solinger Brandanschlag mit dem Karlsruher Beschluß indes noch nicht. Vor dem Wuppertaler Landgericht wird voraussichtlich im Dezember der Zivilprozeß um die Höhe des Schmerzensgeldes für den heute 19jährigen Bekir Genç beginnen. Der junge Türke war bei dem Brandanschlag schwer verletzt worden und ist von den Narben sein Leben lang gezeichnet. Walter Jakobs