Verunsicherte PatientInnen

■ Unklarheit über die neue Kostenerstattung beim Arztbesuch

Hannover. Die zum Monatsbeginn in Kraft getretenen neuen Regelungen der Gesundheitsreform verunsichern Patienten und Ärzte. Es häuften sich Anfragen und Beschwerden, teilten die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen gestern mit. Diese beträfen vor allem die neue Vorschrift, nach der Pflichtversicherte anstelle der üblichen Behandlung auf Krankenversicherungskarte auch eine Kostenerstattung wie Privatpatienten wählen können.

Ein Krankenkassensprecher erläuterte nochmals die neue Rechtslage. Es gelte weiterhin die Behandlung auf Krankenversicherungskarte, bei der der Patient nichts zuzahlen müsse. Entscheide sich ein Patient stattdessen für eine Kostenerstattung, solle er dies seiner Krankenkasse vor der Behandlung mitteilen. Der Patient müsse sich dann darüber klar sein, daß er dafür die höheren Vergütungssätze der privaten Gebührenordnung bezahlen müsse. Die Krankenkassen seien bei der Kostenerstattung aber weiter an die niedrigeren Vertragssätze gebunden. „Das bedeutet, daß der Versicherte lediglich diese niedrigeren Sätze erstattet bekommt und den Rest selbst tragen muß“, so ein Sprecher. Zudem müsse ein gesetzlich Versicherter bei der Kostenerstattung wie ein Privatpatient die Arztrechnung zunächst selbst begleichen. dpa