Die Kif-Card kommt

■ Frühestens nächstes Jahr ist Cannabis in schleswig-holsteinischen Apotheken erhältlich

Die Ankündigung der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD), Cannabis in einem Modellversuch zur Trennung der Drogenmärkte in einigen Apotheken des Landes zu verkaufen, löste einen bundesweiten Diskussionsrausch aus.

Doch nichts wird so heiß inhaliert, wie es angezündet wird. Noch mindestens anderthalb Jahre werden vergehen, bevor in Deutschland der erste legale Joint die Runde macht. Zwar hat die schleswig-holsteinische Landesregierung Anfang Februar beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizin (BfArM) die Genehmigung der kontrollierten Abgabe von Cannabis beantragt. Doch vor Mitte des Jahres rechnet Moser nicht mit einer Antwort. Und selbst dann werde noch ein weiteres Jahr zur Vorbereitung des Versuchs benötigt.

Danach soll das Projekt zunächst zwei Jahre in drei unterschiedlich strukturierten Regionen laufen, bevor es auf das ganze Land ausgedehnt werden soll. Verkauft werden die Cannabisprodukte in Verpackungseinheiten zu 0,5 Gramm bis zu einer Tagesmenge von maximal 5 Gramm. Die Abgabe wird mit Hilfe einer fälschungssicheren und anonymisierten Teilnehmerkarte kontrolliert. Mit dieser Karte genießen die Cannabiskonsumenten dann landesweiten Legalitätsschutz, der aber nur für originalverpackte Ware gelten soll. So wird ausgeschlossen, daß sich Kiffer aus anderen Bundesländern für ihren Heimbedarf eindecken oder auf dem Schwarzmarkt erworbenes Cannabis legalisiert wird.

„Wir schließen jede Gefährlichkeit des Versuchs aus und gewährleisten einen kontrollier- und steuerbaren Ablauf“, versichert Moser ihren Kritikern. Vor allem Gelegenheits- und Neugierkonsumenten sollen durch den Versuch vom Gang auf den klassischen Drogenmarkt und der damit verbundenen möglichen Begegnung mit härteren Drogen abgehalten werden. Woher Hasch und Gras für den legalen Markt genommen werden, ist nach wie vor unklar. Dafür sei, so Moser, eine gesonderte Erlaubnis notwendig, die erst beantragt werden soll, wenn das Projekt grundsätzlich genehmigt ist. Gereon Asmuth