Türkische Rechte

■ AnwältInnen plädierten im Hamburger PKK-Prozeß auf Freispruch

Der „Zustand des Rechts spiegelt die Unfreiheit in der Türkei wider“. Zustimmendes Nicken der Bundesstaatsanwälte Bruns und Bauer im Hamburgischen Oberlandesgericht (OLG). Darin sind sie sich mit der Verteidigung der KurdInnen Azime Y., Meryem Y. und Sait B. einig: Das Rechtssystem der Türkei gegenüber KurdInnen trägt undemokratische Schandflecken. Die Mimik erstarrte allerdings, als Rechtsanwalt Thomas Jung in seinem Plädoyer den Bogen zum hiesigen Verfahren schlug und die Beweisführung der Bundesanwaltschaft (BAW) „schwach“ und den Strafsenat „vorverurteilend“ schalt. Freispruch forderten er und sein Kollege Rainer Ahues gestern für Azime Y. Die AnwältInnen von Meryem Y. und Sait B. werden heute plädieren.

In der Vorwoche hatte die BAW beantragt, die KurdInnen wegen versuchten Mordes an vermeintlich abtrünnigen Mitgliedern der Kurdischen Arbeiterpartei PKK zu mehrjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Die ursprüngliche Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der PKK, ließ die BAW fallen. Allerdings will sie den KurdInnen über ihre vermeintliche Funktion in der PKK die Überfälle auf zwei Männer in Bremen und Hamburg 1994 zurechnen: Azime Y. sei Regionalverantwortliche für den Raum Nord, Meryem Y. Gebietsverantwortliche für Bremen und Sait B. der Mann fürs Praktische der PKK.

Wegen dieser Zurechnung, so Anwalt Ahues gestern, sei es ein politischer Prozeß. Daß die KurdInnen die behaupteten Funktionen ausübten, hätte sich allerdings nicht erwiesen. Nicht ein Zeuge habe bekräftigt, daß Azime Y. die Regionsverantwortliche mit dem Decknamen „Ayten“ sei. Das Urteil wird im März erwartet. ee