Türkei und EU – seit über dreißig Jahren Warten auf die Mitgliedschaft

Berlin (taz) – Schon seit den Ankara-Abkommen von 1963 ist die Türkei mit der Europäischen Gemeinschaft assoziiert. Bereits in diesen Verträgen war der Türkei für die Zukunft eine Zollunion mit der EG zugesagt worden. Nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 wurden die Beziehungen für sechs Jahre eingefroren, erst 1986 normalisierten sich die Kontakte. Am 14. April 1987 stellte die Türkei einen Antrag auf Vollmitgliedschaft in der EG. Der Antrag wurde vom Ministerrat im Dezember 1989 vorläufig abgelehnt – damals mit Verweis auf die bevorstehende Verwirklichung des EG-Binnenmarktes und auf das wirtschaftliche Gefälle zwischen damaliger EG und der Türkei.

Nach langen Auseinandersetzungen auch im Europäischen Parlament trat am 1. Januar 1996 eine Zollunion zwischen der EU und der Türkei in Kraft. Diese Entscheidung war jahrelang sowohl durch die Blockade Griechenlands, als auch unter Verweis auf die prekäre Menschenrechtssituation in der Türkei und den Krieg in Kurdistan immer wieder verschoben worden. Während Befürworter der Zollunion argumentierten, nur durch eine engere Anbindung an Europa und dementsprechende Signale könnte die Entwicklung der Türkei positiv beeinflußt werden, argumentierten die Gegner, Europa müsse klar zeigen, daß Europa kein Land in seinen Reihen dulde, daß die Menschenrechte so konsequent mit Füßen trete. Im September vergangenen Jahres sperrte das Europäische Parlament aus Protest gegen die türkische Zypern- Politik und gegen die fortdauernde Unterdrückung der Kurden die Auszahlung von rund 700 Millionen Mark Hilfsgeldern an die Türkei. Außerdem forderten die Abgeordneten, daß auch die Auszahlung weiterer 370 Millionen Mark aus dem Mittelmeerhilfsprogramm der EU gestoppt wird.pkt