Geldstrafe fürs Schlichten?

■ Schwarze Sheriffs prügeln / Augenzeuge wird verurteilt

Dreißig Tagessätze a 60 Mark muß der Sozialpädagoge Paul Souga zahlen. Insgesamt 1 800 Mark – für eine Tat, die er nach eigenen Angaben nicht begangen hat. Zwei Angestellte der privaten Wachfirma Raab-Karcher Sicherheitsdienste (RKS) hatten ihn wegen Körperverletzung angezeigt und letzte Woche vor dem Hamburger Amtsgericht Recht bekommen.

Gestern schilderte der 28jährige der taz seine Version der unseligen Geschichte. Vor zwei Jahren war Souga in der U-Bahn-Station Hauptbahnhof-Süd Zeuge der Mißhandlung eines jungen Schwarzafrikaners durch die beiden Wachleute geworden. Die Schwarzen Sheriffs malträtierten den am Boden liegenden Mann mit Schlägen und Fußtritten. „Ich schaute mir die Sache ein paar Sekunden an, dann habe ich versucht mit den Schwarzen Sheriffs zu reden. Ich wollte vermitteln und mich als Dolmetscher anbieten. Sie sollten aufhören und statt dessen die Polizei rufen“, berichtet Souga, „die haben jedoch einfach weitergemacht.“

Nachdem Souga den Jungen aus dem Gefahrenbereich der beiden Schläger ziehen wollte, hielt ihn ein Passant solange fest, bis die Polizei kam. In der Urteilsbegründung des Amtsrichters von Selle heißt es dagegen: „In der Absicht das Verbringen des jungen Farbigen auf die Wache zu verhindern ... versetzte der Angeklagte dem Herrn S. einen gezielten Faustschlag in dessen Gesicht.“ Erstunken und erlogen, sagt Souga. Doch auch ein Entlastungszeuge half ihm nicht: Der Richter hielt die Zeugenaussage für unglaubwürdig. Statt dessen vertraute er der einzigen Person, die behauptete, daß Souga geschlagen hätte: dem Kompagnon des Schwarzen Sheriffs. Paul Souga hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Ein Urteil das genausowenig ein Einzelfall ist wie die anderen Übergriffe privater Sicherheitsdienste. Seit gestern liegen offizielle Zahlen des im Vormonat neugegründeten Dezernats für interne Ermittlungen (DIE) vor. Dessen Auftrag: Dienstvergehen bei der Polizei und den Schwarzen Sheriffs aufdecken.

Insgesamt 29 Übergriffe von Schwarzen Sheriffs seien in den letzten zweieinhalb Jahren aktenkundig geworden, teilte der Pressesprecher der Innenbehörde, Peter Mihm, auf taz-Anfrage mit: „Zum Großteil Körperverletzungen und jeweils zwei Vorfälle mit Freiheitsberaubung und Beleidigung.“ Eindeutige Zahlen, die vermutlich noch höher liegen. Laut Kleiner Anfrage des Bürgerschafts-Abgeordneten Manfred Mahr (GAL) gab es alleine 1994 37 Strafanzeigen gegen RKS-Mitarbeiter. Die Dunkelziffer dürfte insgesamt ein Vielfaches davon betragen.

Markus Götte