■ Mit den Lufthansa-Aktionären auf du und du
: Treudeutsch fliegen

Berlin (AP/taz) – Lufthansa kann verkauft werden und deutsch bleiben. Das Bundeskabinett hat gestern das Luftverkehrssicherungsnachweisgesetz gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, bei der Privatisierung der Lufthansa sicherzustellen, daß die Aktienmehrheit in deutschen Händen bleibt. Der Bund will zur Sanierung des Haushalts seinen Anteil von 36 Prozent an dem Luftfahrtunternehmen verkaufen.

Das Festschreiben der deutschen Aktienmehrheit ist nicht der Coup einer deutschnationalen Stahlhelmfraktion. Vielmehr ist der Nachweis einer deutschen Aktienmehrheit notwendig, damit die Bundesregierung für die Lufthansa über Start- und Landerechte im Ausland verhandeln kann. Die Staaten, mit denen verhandelt wird, verlangen häufig eine nationale Mehrheit beim Aktienbesitz, damit die Lufthansa als deutsche Fluggesellschaft anerkannt werden kann. Auch die EU verlangt, das europäische Luftfahrtunternehmen mehrheitlich in europäischen Besitz sind.

Um die schwarzrotgoldene Aktienmehrheit sicherzustellen (bislang gehören Ausländern nur 20 Prozent der Lufthansa- Aktien), hat sich die Regierung folgendes Verfahren ausgedacht: Anteile an börsennotierten deutschen Luftfahrtunternehmen müssen künftig in Form vinkulierter Namensaktien erworben werden. Inhaber solcher Aktien werden mit Namen und Nationalität in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Die Lufthansa hätte damit einen ständigen Einblick in ihre Eigentümerstruktur.

Sollte der Ausländeranteil bei den Aktien auf mehr als 40 Prozent steigen, dürfte die Lufthansa nach dem Gesetz, das bis zum 1. Juli verabschiedet sein soll, die eigenen Aktien zurückkaufen. Bei 45 Prozent Ausländeranteil kann die Lufthansa das Kapital erhöhen, ohne die ausländischen Alteigentümer zu fragen und ihnen eine Chance zum Kauf zu geben. Und bei 50 Prozent kann die Lufthansa ihre ausländischen Aktionäre auffordern, ihre Aktien wieder zu verkaufen. Wenn die nicht mitmachen wollen, könnte Lufthansa deren Aktien einfach für wertlos erklären. Die zuletzt eingestiegenen ausländischen Aktionäre müßten als erste bluten. Ihre Aktien würden zuerst für wertlos erklärt. ten